Vorlage - V/STR/20/1108/13
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Gesetzliche Grundlage: |
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bereits gefasste Beschlüsse: |
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aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Die Rahmenbedingung zur Aufstellung eines Haushaltsplanes für das Jahr 2014
haben sich gegenüber der Planung 2013 weiter verschlechtert.
Auf Grund der aktuellen Planung wird sich der Fehlbetrag weiter negativ entwickeln.
Die in der Anlage beigefügten Erläuterungen, geben einen Überblick über diese Entwicklung.
Unter den Vorgaben des NKHR gilt der Haushalt als ausgeglichen, wenn der Ergebnisplan keinen Fehlbedarf ausweist.
Das Jahr 2014 weist nach jetzigem Stand einen Fehlbetrag in Höhe von rd. 5,4 Mio.€ aus.
Aus diesem Grund ist mit Einbringung des Haushaltes die Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes zwingend erforderlich.