Vorlage - V/STR/65/1113/13
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Der Stadtrat beschließt:
Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Gesetzliche Grundlage: | §§ 3 Abs 5 – 7 BauGB, § 44 (3) Nr. 17 und 18 Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt (GO LSA)
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bereits gefasste Beschlüsse: | Aufstellungsbeschluss zu Einleitung Änderung/Neuaufstellung gem. § 2 (1) Baugesetz- Buch (BauGB) vom 06.11.2008
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aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wurde nach Auflösung des Planungsverbandes noch einmal überprüft und ausgewertet.
Dazu wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Daraufhin wurden Änderungen und Ergänzungen im Planentwurf vorgenommen.
Diese betreffen im Wesentlichen:
Die Rücknahme von Baupotentialen in Randlagen, die Anpassung an das 2010 beschlossene Stadtentwicklungskonzept, das Konzept zur energetischen Stadterneuerung sowie der Berücksichtigung verkehrlicher Belange im Zusammenhang mit der geplanten Ortsumgehung Theißen.
Nach Beratung des Flächennutzungsplanes (Entwurf) in den Ortsteilen wurde der erforderliche Umfang an sogenannten Ausgleichsflächen kritisch überprüft.
Unter der besonderen Berücksichtigung des Belanges der Landwirtschaft wurde der Umfang an Ausgleichsflächen zurückgenommen.
Auch führten die Hochwasserereignisse Ende Mai und Anfang Juni 2013 zu einer Überarbeitung des Entwurfs.
Am 27.11.2013 um 17 Uhr wurden die Stadträtinnen und Stadträte sowie die Ortsbürgermeister und Ortsbürgermeisterinnen in den Friedenssaal zu einer (nichtöffentlichen) Erörterungsveranstaltung zum Flächennutzungsplan eingeladen.
Danach wurden die Ergebnisse der Erörterung in den beiliegenden Entwurf eingearbeitet.
Nach Beschlussfassung soll der Entwurf des Flächennutzungsplanes für die Dauer eines Monats gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt werden.
Anlagen: