Vorlage - VI/STR/32/0891/19
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Der Stadtrat beschließt die beigefügte 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz – Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr.
Gesetzliche Grundlage: | §§ 8, 11, 99 Komunalverfassungsgesetz (KVG LSA) i.V.m. Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sdachsen-Anhalt (BrSchG LSA)
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bereits gefasste Beschlüsse: | VI/STR/32/0094/14 VI/STR/32/0632/17
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aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Mit der letzten Änderung der Entschädigungssatzung erfolgte eine Anpassung der Entschädigungssummen für Einsätze, Funktionsträger und Brandsicherheitswachen.
Trotz Abstimmung der letzten Änderung mit den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz zeigte sich, dass eine erneute Anpassung erforderlich ist. So führte mutmaßlich die Änderung der Entschädigung bei den Brandsicherheitswachen dazu, dass sich nur wenige Kameraden bereitfanden, diese abzusichern. Nunmehr soll die „alte“ Regelung wieder aufgenommen werden.
Anlage:
2. Änderung Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (17 KB) |