Vorlage - VI/STR/SWL/0909/19
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Der Stadtrat beruft
Frau Kathrin W e b e r
zur Stadtwahlleiterin.
Gesetzliche Grundlage: | § 9 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 13 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Der bisherige Stadtwahlleiter, Herr Thieme beabsichtigt, zur Kreistagswahl zu kandidieren. Entsprechend § 13 Abs. 2 KWG LSA dürfen Wahlbewerber keine Wahlehrenämter innehaben.
Aus diesem Grund nimmt an seiner Stelle die Bürgermeisterin, Frau Weber als Vertreterin im Amt die Stelle der Stadtwahlleiterin ein. Entsprechend § 9 Abs. 3 KWG LSA ist die Stadtwahlleiterin vom Stadtrat zu berufen.