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Vorlage - VI/STR/40/0927/19  

Betreff: Bericht über die angenommenen Zuwendungen im Jahr 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Information
21.03.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Gesamtliste Spenden 2018
Gesamtliste Sponsoring 2018

Gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Mit Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum 01.07.2014 sind die Kommunen in der Pflicht, jährlich einen Bericht über die angenommenen Zuwendungen zu erstellen und der Kommunalaufsichtsbehörde zu übersenden.

 

Die Berichterstattung erfolgt für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018.