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Vorlage - VI/STR/40/0931/19  

Betreff: Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Kultur und Tourismus
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
21.03.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme von Zuwendungen der Sparkasse Burgenlandkreis in Höhe von 10.000 € für die Kulturförderung 2018 zu.

 

Die Kulturförderung diente der Mitfinanzierung folgender städtischer Projekte:

-          Spielplatzfest im Goethepark

-          Kinderfest im Schlosspark

-Herbstmarkt im Schlosspark

-     Konzert mit dem Jugendsinfonieorchester im Schlosspark

-     Heinrich-Schütz-Musikfestival

-     Veranstaltungen im Capitol

-Konzertreihe mit dem Eule-Orgel-Verein.


Gesetzliche Grundlage:

§ 99 KVG LSA

i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014, darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen.

Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 3 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz i. d. F. der 4. Änderung vom 10.10.2016 und der Richtlinie über Spenden, Sponsoring und Werbung in seiner Fassung vom 16.09.2015 der Haupt- und Wirtschaftsausschuss.

 

Mit der Sponsoringvereinbarung zur Kulturförderung der Stadt Zeitz wurden die o. g. Veranstaltungen mitfinanziert. 

 

 

In den Unterlagen des Sachgebiets wurde der 08.03.2018 als Termin der Beschlussvorlage geführt. Erst bei der Zusammenstellung der Jahresübersicht wurde festgestellt, dass dies nicht der Fall ist.

Dieser Mangel soll nunmehr behoben werden.