Vorlage - VI/STR/40/0933/19
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Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme von Zuwendungen der Sparkasse Burgenlandkreis in Höhe von 10.000 € für die Kulturförderung 2019 zu.
Die Kulturförderung dient der Mitfinanzierung folgender städtischer Projekte:
- Spielplatzfest im Goethepark
- Kinderfest im Schlosspark
- Conversations-philosophische Spaziergänge (Projektpartner Gartenträume e. V.)
-Herbstmarkt im Schlosspark
- Heinrich-Schütz-Musikfestival in Zeitz
- Veranstaltungen im Capitol
-Barockjahr im Schloss Moritzburg Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: | § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014, darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen.
Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 3 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz i. d. F. der 4. Änderung vom 10.10.2016 und der Richtlinie über Spenden, Sponsoring und Werbung in seiner Fassung vom 16.09.2015 der Haupt- und Wirtschaftsausschuss.
Mit der Sponsoringvereinbarung zur Kulturförderung der Stadt Zeitz sollen die o. g. Veranstaltungen mitfinanziert werden. Die Sparkasse betreibt hiermit Imagewerbung.