Vorlage - VI/STR/10/0935/19
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Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme zweier Mikrofilm-Lesegeräte einschließlich der Mikrofiche-Lesebühnen als Sachsprende der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, Familiengeschichtliche Forschungsstelle, Oeserstraße 39, 04229 Leipzig an das Stadtarchiv Zeitz zu.
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Begründung:
Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014 darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen.
Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 3 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz in der zurzeit gültigen Fassung der Hauptausschuss.
Dem Stadtarchiv Zeitz wurden von der Familiengeschichtlichen Forschungsstelle der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) in Leipzig 2 Mikrofilm-Lesegeräte im Wert von 1.200 € als Schenkung angeboten. Nach Inaugenscheinnahme durch einen Archivmitarbeiter wurden beide Geräte als funktionstüchtig eingeschätzt. Da diese über eine große Projektionsfläche (A 2) verfügen, erleichtert deren Verwendung sowohl dem Archivpersonal als auch den zahlreichen Archivbenutzern die Auswertung der im Stadtarchiv vorgehaltenen Mikrofilme und stellt eine sinnvolle Ergänzung der veralteten technischen Ausstattung des Zeitzer Kommunalarchivs dar.
Eine Vereinbarung zur kostenfreien Übergabe der Geräte wurde am 22.02.2019 unterzeichnet und die Sachspende am gleichen Tag entgegengenommen.
Anlage:
Übernahmevereinbarung
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage - Vereinbarung Stadtarchiv 21-03-2019 (155 KB) |