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Vorlage - VII/STR/32/0118/19  

Betreff: Parkordnung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Ordnungsausschuss Vorberatung
21.01.2020 
Sitzung des Ordnungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.01.2020 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
05.02.2020 
8. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VII/STR/32/0118/19)
Anlagen:
Parkordnung 2019-12-18

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Aufhebung der Parkordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz vom 16.10.2010 und die Gebührenordnung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Parkgebühren vom 01.02.2011.

 

  1. Den Erlass der Park- und Parkgebührenordnung der Stadt Zeitz.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Ziff. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
§ 45 Abs. 1, 6a, 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 1 Abs. 1 Verordnung über Parkgebühren Land Sachsen-Anhalt (ParkG VO LSA)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Parkordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz vom 16.10.2010

 

Gebührenordnung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Parkgebühren vom 01.02.2011

 

aufzuhebende Beschlüsse:

Parkordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz vom 16.10.2010

 

Gebührenordnung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Parkgebühren vom 01.02.2011

 

 

 

Begründung:

 

Die Parkordnung vom 16.10.2010 bildet nicht mehr die Realität ab. Danach werden dort noch Parkflächen als gebührenpflichtig eingeordnet, an denen mittlerweile der Rückbau der Parkautomaten bzw. Parkuhren erfolgte. Das betrifft die Parkuhren in der Baderstraße, Braustraße, Brüderstraße, Steinsgraben, Weberstraße sowie die Parkscheinautomaten in der August-Bebel-Straße und Neumarktstraße. Daher ist die bislang geltende Unterteilung des Parkraumes in zwei Gebührenzonen nicht mehr sinnhaft.

 

Durch den Rückbau der Parkscheinautomaten sowie Parkuhren erfolgte die Parkregelung zum Parken mittels Parkscheibe für 1h werktags von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr. An den Parkflächen in der Brüderstraße, an denen ehemals zwei Parkuhren standen, ist sogar unbegrenztes Parken erlaubt. Somit wurden zusätzliche kostenfreie Parkplätze eingerichtet.

 

Das Parkraumbewirtschaftungskonzept gibt bereits einen Überblick zu den Parkplätzen und den Zielen der neu in der Stadt Zeitz und den Ortschaften. Somit stehen insgesamt 2533 Parkplätze zur Verfügung:

 

  • 209 Parkplätze mittels Parkscheibe
  • 127 gebührenpflichtige Parkplätze
  • 2145 zeitlich unbegrenzte Parkplätze
  • 52 Behindertenparkplätze

 


Im Innenstadtkern sind folgende Parkplätze verfügbar:

 

Parkplatz

Anzahl

1h Parkscheibe

Ganztägig kostenfrei

Kostenfrei Mo-Do ab

16 Uhr

Kostenfrei Freitag ab

13 Uhr

Altmarkt

62

28

 

34

34

Besenstraße

62

35

 

27

27

Michaeliskirchhof

26

 

 

26

26

Neumarkt

50

10

 

40

40

Steinsgraben

143

23

120

 

 

Rossstraße

30

30

 

 

 

Brüderstraße

22

20

2

 

 

August-Bebel-Straße

61

 

61

 

 

Neumarktstraße

12

12

 

 

 

Weberstraße

6

4

2

 

 

Baderstraße

9

2

6

 

 

Alte Brauerei

250

 

250

 

 

Rothestraße

28

 

28

 

 

Steintorvorstadt

30

 

30

 

 

Steinstraße

20

 

20

 

 

Schützenplatz

200

 

200

 

 

Röntgenstraße

52

 

52

 

 

Nicolaistraße

22

 

22

 

 

Schlossstraße

20

 

20

 

 

Gesamt

1105

164

813

127

127

 

Somit stehen den Bürgerinnen und Bürgern im Innenstadtbereich insgesamt 1105 Parkplätze und davon 164 zeitlich begrenzt mittels Parkscheibe, 813 ganztägig kostenfreie sowie 127 gebührenpflichtige donnerstags bis 16 Uhr und freitags bis 13 Uhr zur Verfügung. Hinzu kommen noch weitere Parkplätze im umliegenden Innenstadtkern. Das Parkraumbewirtschaftungskonzept liefert hierzu eine detaillierteren Überblick.

 

Neben der in letzter Zeit verstärkten Schaffung von kostenfreien Parkmöglichkeiten in der Innenstadt, sollen im Gegenzug die seit dem Jahr 2011 geltenden Parkgebühren an den pflichtigen Standorten im Rahmen der Haushaltskonsolidierung angepasst werden.

 

Derzeit beträgt die Gebühr je 0,30 € je angefangene halbe Stunde Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Die Parkgebühr soll von 0,30 € auf 0,50 € je angefangene halbe Stunde erhöht werden.

 

Dadurch könnten sich die Gebühren von 61.824,03 € (Stand 31.12.2017) auf etwa 101.500,00 € bei gleichbleibenden Parkverhalten erhöhen. Für die Erhöhung würden Ausgaben von etwa 2.000,00 € für die Umstellung der Parkscheinautomaten entgegenstehen. Somit besteht ein Konsolidierungspotenzial von 39.675,97 €.

 

 

 

 

 


Anlage:

Parkordnung der Stadt Zeitz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Parkordnung 2019-12-18 (128 KB)