Vorlage - VII/STR/32/0118/19
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Der Stadtrat beschließt:
- Die Aufhebung der Parkordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz vom 16.10.2010 und die Gebührenordnung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Parkgebühren vom 01.02.2011.
- Den Erlass der Park- und Parkgebührenordnung der Stadt Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: | § 45 Abs. 2 Ziff. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
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bereits gefasste Beschlüsse: | Parkordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz vom 16.10.2010
Gebührenordnung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Parkgebühren vom 01.02.2011
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aufzuhebende Beschlüsse: | Parkordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz vom 16.10.2010
Gebührenordnung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Parkgebühren vom 01.02.2011
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Begründung:
Die Parkordnung vom 16.10.2010 bildet nicht mehr die Realität ab. Danach werden dort noch Parkflächen als gebührenpflichtig eingeordnet, an denen mittlerweile der Rückbau der Parkautomaten bzw. Parkuhren erfolgte. Das betrifft die Parkuhren in der Baderstraße, Braustraße, Brüderstraße, Steinsgraben, Weberstraße sowie die Parkscheinautomaten in der August-Bebel-Straße und Neumarktstraße. Daher ist die bislang geltende Unterteilung des Parkraumes in zwei Gebührenzonen nicht mehr sinnhaft.
Durch den Rückbau der Parkscheinautomaten sowie Parkuhren erfolgte die Parkregelung zum Parken mittels Parkscheibe für 1h werktags von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr. An den Parkflächen in der Brüderstraße, an denen ehemals zwei Parkuhren standen, ist sogar unbegrenztes Parken erlaubt. Somit wurden zusätzliche kostenfreie Parkplätze eingerichtet.
Das Parkraumbewirtschaftungskonzept gibt bereits einen Überblick zu den Parkplätzen und den Zielen der neu in der Stadt Zeitz und den Ortschaften. Somit stehen insgesamt 2533 Parkplätze zur Verfügung:
- 209 Parkplätze mittels Parkscheibe
- 127 gebührenpflichtige Parkplätze
- 2145 zeitlich unbegrenzte Parkplätze
- 52 Behindertenparkplätze
Im Innenstadtkern sind folgende Parkplätze verfügbar:
Parkplatz | Anzahl | 1h Parkscheibe | Ganztägig kostenfrei | Kostenfrei Mo-Do ab 16 Uhr | Kostenfrei Freitag ab 13 Uhr |
Altmarkt | 62 | 28 |
| 34 | 34 |
Besenstraße | 62 | 35 |
| 27 | 27 |
Michaeliskirchhof | 26 |
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| 26 | 26 |
Neumarkt | 50 | 10 |
| 40 | 40 |
Steinsgraben | 143 | 23 | 120 |
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Rossstraße | 30 | 30 |
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Brüderstraße | 22 | 20 | 2 |
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August-Bebel-Straße | 61 |
| 61 |
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Neumarktstraße | 12 | 12 |
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Weberstraße | 6 | 4 | 2 |
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Baderstraße | 9 | 2 | 6 |
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Alte Brauerei | 250 |
| 250 |
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Rothestraße | 28 |
| 28 |
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Steintorvorstadt | 30 |
| 30 |
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Steinstraße | 20 |
| 20 |
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Schützenplatz | 200 |
| 200 |
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Röntgenstraße | 52 |
| 52 |
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Nicolaistraße | 22 |
| 22 |
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Schlossstraße | 20 |
| 20 |
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Gesamt | 1105 | 164 | 813 | 127 | 127 |
Somit stehen den Bürgerinnen und Bürgern im Innenstadtbereich insgesamt 1105 Parkplätze und davon 164 zeitlich begrenzt mittels Parkscheibe, 813 ganztägig kostenfreie sowie 127 gebührenpflichtige donnerstags bis 16 Uhr und freitags bis 13 Uhr zur Verfügung. Hinzu kommen noch weitere Parkplätze im umliegenden Innenstadtkern. Das Parkraumbewirtschaftungskonzept liefert hierzu eine detaillierteren Überblick.
Neben der in letzter Zeit verstärkten Schaffung von kostenfreien Parkmöglichkeiten in der Innenstadt, sollen im Gegenzug die seit dem Jahr 2011 geltenden Parkgebühren an den pflichtigen Standorten im Rahmen der Haushaltskonsolidierung angepasst werden.
Derzeit beträgt die Gebühr je 0,30 € je angefangene halbe Stunde Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Die Parkgebühr soll von 0,30 € auf 0,50 € je angefangene halbe Stunde erhöht werden.
Dadurch könnten sich die Gebühren von 61.824,03 € (Stand 31.12.2017) auf etwa 101.500,00 € bei gleichbleibenden Parkverhalten erhöhen. Für die Erhöhung würden Ausgaben von etwa 2.000,00 € für die Umstellung der Parkscheinautomaten entgegenstehen. Somit besteht ein Konsolidierungspotenzial von 39.675,97 €.
Anlage:
Parkordnung der Stadt Zeitz
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Parkordnung 2019-12-18 (128 KB) |