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Vorlage - VII/STR/BM/0152/20  

Betreff: Vorgriff auf Stellenplan 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeister
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
Stadtrat Zeitz Entscheidung
05.02.2020 
8. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (VII/STR/BM/0152/20)
Anlagen:
Auszug aus der Risikoanalyse 2019

Der Stadtrat empfiehlt,

 

dem Oberbürgermeister, im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 die 4 zusätzlichen Stellen „feuerwehrtechnischer Angestellter“, EG 7 im Produkt 12600 zum frühestmöglichen Zeitpunkt, auch ohne Beschluss und/oder Genehmigung der Kommunalaufsicht zu besetzen. Es ist die übliche Probezeit von 6 Monaten zu vereinbaren.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 5 Nr. 1, 76 Abs. 1,§ 103 Abs. 3 Nr. 4

Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen- Anhalt (GVBl. LSA S. 288) vom 17. Juni 2014, in der aktuellen Fassung (KVG LSA)

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Mit dem Beschluss Nr. VI/STR/32/0952/1605/19 wurde die Fortschreibung der Risikoanalyse und Brandschutzbedarf der Stadt Zeitz 2019 beschlossen. Diese zeigte deutlich die Notwendigkeit des Ausbaus der Personalstärke der hauptberuflichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz auf. In der Anlage (Auszug aus der Risikoanalyse 2019 und 2016) sind die entsprechenden Passagen der Risikoanalysen nochmals zusammengestellt.

 

Daraus resultierend muss die Personaldecke der hauptberuflichen Kräfte aufgestockt werden, um zum einen die Belastung der ehrenamtlichen Kräfte zu minimieren und zum anderen den FW-Dienstvorschriften, den Arbeitnehmerschutzvorschriften gerecht zu werden. In einem ersten Schritt soll kurzfristig neben dem Einsatzleiter im 24h-Dienst, ein Maschinist für Sondertechnik und ein Brandmeister tätig sein.

Damit wird sichergestellt, dass der Einsatzleiter während der Nachtstunden (zwischen 17.00 Uhr und 06.00 Uhr) die Feuerwache nicht mehr allein besetzen muss. Die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und der DGUV Vorschrift 1 werden damit beachtet. Hinzu kommt, dass durch diese Besetzung auch sichergestellt wird, dass die Sondertechnik besetzt werden kann, also im Einsatzfall neben den Ehrenamtlichen Kräften noch der Einsatzleiter und ein Maschinist Sondertechnik die Mannschaft verstärken, was die Belastung der Ehrenamtlichen Kameraden verringert.

 

Um das zu erreichen, also sicherzustellen, dass 3 Kameraden 24h-Dienst leisten können und dennoch die Tagdienststärke von 6 Kameraden gewährleistet ist, ist es erforderlich 5 weitere Brandmeisterstellen (wobei eine durch Umwandlung EG 9a in EG 7 erfolgt) zu schaffen, um zunächst eine Gesamtstärke (inklusive SGL und Wachleiter) von 21 Kameraden zu erhalten.

 

Das ist im Stellenplan 2020 erfolgt. Im Produkt 12600 sind 3 neue Stellen „Feuerwehrtechnischer Angestellter“ EG 7 hinzugefügt und eine Stelle im „Feuerwehrtechnischer Angestellter“ EG 9a mit einem ku Vermerk E7 umgewandelt worden.

 

Aufgrund des auch im Bereich der Feuerwehr bestehenden Fachkräftemangels entgegenzutreten, sollen die Stellen mit Kameraden besetzt werden, die bereits als Freiwillige Einsatzkräfte tätig sind. Dabei ist sowohl der Sachgebietsleitung, als auch dem Träger des Brandschutzes bewusst, dass diese zunächst noch qualifiziert werden müssen, also eine Zeit lang, als Auszubildende beschäftigt werden, bis die Qualifikationen, die für die Stelle als Brandmeister gefordert sind

 

- Maschinist für Löschfahrzeuge,

- Maschinist Drehleiter/Sondertechnik,

- Rettungssanitäter,

- BI-Lehrgang

 

erreicht haben. Gleichwohl können diese Kameraden aufgrund ihrer Ausbildung im ehrenamtlichen Bereich bereits mitlaufen und Aufgaben im Einsatz übernehmen, so dass diese bereits jetzt zur Entlastung beitragen können.

 

 

Im letzten Jahr fand bereits ein Auswahlverfahren statt, um eine offene Stelle als feuerwehrtechnischer Angestellter (Brandmeister) zu besetzen. Im Zuge dieses Verfahrens bewarben sich so viele Kräfte aus Freiwilligen Feuerwehren der Stadt und des Umkreises, dass bereits eine sog. Rangfolge erstellt werden konnte. Um eine Entlastung der Freiwilligen Kräfte (im Jahr 2019 wurden 504 Einsätze abgearbeitet, das ist ein Aufwuchs von knapp 9% im Vergleich zum Vorjahr mit 463 Einsätzen), aber auch die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften der HBKs kurzfristig zu erreichen, ist es erforderlich, die 4 offenen Stellen so schnell wie möglich – zumindest 3 mit den Bewerbern aus der Rangfolge – zu besetzen. Das wäre, bei einer Entscheidung zu Gunsten eines Vorgriffs auf den noch nicht genehmigten Stellenplan 2020 bei vielen Bewerbern bereits zum 01.04.2020 möglich. Zu dem Zeitpunkt könnte dann auch der Dienstplan, wie aufgezeigt, angepasst werden. Die 3 Bewerber in der Rangfolge haben im Rahmen des Auswahlverfahrens ihr Können an verschiedenen Stationen, an denen ihr feuerwehrtechnisches Wissen, aber auch ihre Fitness getestet wurde, bewiesen, weshalb ein Rückgriff auf die Auswahl sinnvoll ist und favorisiert wird.

 

Alle Bewerber stehen noch zur Verfügung und würden ab 01.04.2020 verfügbar sein, wenn die Entscheidung am 05.02.2020 im Stadtrat positiv ausgeht.

 

Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass ein solcher Vorgriff auf den Stellenplan nur ausnahmsweise (vgl. § 103 Abs. 3 Nr. 4 KVG LSA) möglich ist und zur Abwehr von Gefahren für die Einsatzkräfte, wie dargestellt erfolgen soll und bereits in der Risikoanalyse 2019 die Notwendigkeit der Hinzuführung weiterer Stellen dargestellt ist. Letztere ist auch von der Kommunalaufsicht geprüft worden, die im Hinblick auf den Stellenbedarf keine Beanstandungen enthielt. Grundsätzlich ist zur Schaffung neuer Stellen, die Ausweisung derselben im Stellenplan, der Haushaltsbeschluss und dessen Genehmigung erforderlich. Hiervon kann, wie dargestellt nur dann abgewichen werden, wenn diese Abweichung im Vergleich zum Gesamtstellenaufkommen „unerheblich“ ist, das Instrument des Vorgriffs soll daher nur sehr restriktiv Anwendung finden. Die hier erbetene Empfehlung trägt dem Rechnung.

 

 

 

Anlage

Auszug Risikoanalyse 2019

 


Anlage

Auszug Risikoanalyse 2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug aus der Risikoanalyse 2019 (323 KB)