Vorlage - VII/STR/65/0157/20
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Der Stadtrat stimmt der Annahme einer freiwilligen Zuwendung an die Stadt Zeitz in Form einer Sachspende – Stadtrelief „Zeitz zum Fühlen und Sehen“ vom Rotary Club Zeitz, aufgestellt auf dem Michaeliskirchhof, zu. Der Sachwert inkl. Sockel und Aufstellung beträgt ca. 38.000,- €.
Gesetzliche Grundlage: | KVG LSA § 99 Abs. 6 i. V. mit § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz
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bereits gefasste Beschlüsse: | -
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aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Die Stadt Zeitz darf zur Erfüllung einzelner Aufgaben, im vorliegenden Fall zur Schaffung eines attraktiven Wegweisers in Form eines dreidimensionalen Stadtreliefs „Zeitz zum Fühlen und Sehen“, Zuwendungen annehmen.
Das Stadtrelief soll am Michaeliskirchhof im Schnittpunkt der Achsen der Rahnestraße und Fischstraße seine Aufstellung finden. Der Natursteinsockel wird im Auftrag des Rotary Clubs von der Fa. Späte gefertigt und aufgestellt.
Das Blindentastmodell, welches die Innenstadt im Maßstab von 1 : 750 darstellt, besteht aus Bronzeguss. Sehbehinderte können ihre Stadt ertasten, Sehende neu erkennen.
Der Zeitzer Rotary Club hat den vorgeschlagenen Standort favorisiert.
Aus Sicht der Stadtverwaltung (Referat Denkmalschutz, SG Kultur und Tourismus und Fachbereich Technisches Zeitz) gibt es hierzu keine Einwände.
Die Aufstellung soll noch im Frühjahr 2020 erfolgen.
Anlagen:
1. Beispiel Weißenfels vor dem Rathaus
2. Lageplan
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Beispiel Weißenfels (633 KB) | |||
2 | Standort Stadtrelief_0 (2599 KB) |