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Vorlage - VII/STR/65/0161/20  

Betreff: Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz (ISEK) mit besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und CO2 – Reduktion - Durchführungszeitraum bis 2035
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
11.03.2020 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Sitzungsausfall
19.03.2020 
ABGESAGT - Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses      
Stadtrat Zeitz Sitzungsausfall
26.03.2020    ABGESAGT - 10. Sitzung des Stadtrates Zeitz      
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Sitzungsausfall
28.05.2020 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Sitzungsausfall
04.06.2020 
12. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
Stadtrat Zeitz Entscheidung
Anlagen:
Zeitz ISEK 2035 Endfassung vom 17.02.2020 - Anlage

Der Stadtrat beschließt :

 

Der überarbeitete Entwurf (Anlage) der vorliegenden Fortschreibung des Integrierten

Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz  (ISEK) mit  besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und  CO2 – Reduktion Durchführungszeitraum bis 2035 wurde von den Mitgliedern des Stadtrates zur Kenntnis genommen und gebilligt. https://www.zeitz.de/de/bauen__wohnen/isek-2035-20026065.html

Für die in diesem Konzept der Stadt Zeitz genannten Projekte (Einzelmaßnahmen) sind im Rahmen der Möglichkeiten und in den genannten Prioritäten in den Förderprogrammen der Städtebauförderung die erforderlichen Städtebaufördermittel zu beantragen.

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

 

§ 171 a und § 171 b Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungsrichtlinien - StäBauFRL) vom 25.11.2014, in Kraft getreten am 01.01.2015 (MBl. LSA. 2015, 21)

 

§ 45 (2) 4 , § 45 und § 104 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 2014, 288)

§ § 171a, b  (BauGB)

 

Bereits gefasste Beschlüsse:

 

V/STR/65/0346/3009/10 Fortschreibung iSEK 2010

 

15.03.2018 Beschlussfassung im Stadtrat zur Aufgabenstellung für die  Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Zeitz.

 

14.06.2018   Beschlussfassung der Vorlage zur Beauftragung der Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes im Stadtrat

 

Aufzuhebende Beschlüsse:           keine

 

 

 

 

Begründung:

 

Im Rahmen des Bundeswettbewerbes Stadtumbau – Ost erstellte die Stadt Zeitz erstmals im Jahr 2002 ein Stadtentwicklungskonzept, das im selben Jahr durch den Stadtrat beschlossen wurde. Zum einen bildete es die Grundlage zur Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen, zum anderen war es die Grundlage zur Beantragung von Fördermitteln sowohl für den Rückbau von nicht mehr benötigtem Wohnraum als auch für Aufwertungsmaßnahmen im Rahmen der Modernisierung und Instandsetzung. Durch die finanzielle Unterstützung von Bund und Land sowohl in der Aufwertung als auch im Rückbau konnten in der Vergangenheit zahlreiche Projekte über das Förderprogram Stadtumbau Ost verwirklicht werden, die dazu beigetragen haben das Stadtbild zu verändern und den Leerstand zu reduzieren.

 

Fortschritte in der Umsetzung des Stadtumbaus, Auswirkungen von Eingemeindungen, vorher nicht berücksichtigte Fragen der energetischen Stadterneuerung sowie demographische und wirtschaftliche Schrumpfungsprozesse, überregionale Abwanderung und ein damit verbundener erheblicher Wohnungsleerstand sowie die Evaluierung der Geltungsbereiche von Fördergebieten mit Vorschlägen für die Neuabgrenzung wurden in der Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2010 und im Jahr 2020 für den Stadtumbau berücksichtigt. Neue Prioritäten werden durch die erforderlichen Minderungen der Folgen des Klimawandels, des sparsamen Umgangs mit natürlichen Ressourcen und der damit verbundenen CO 2 - Reduktion notwendig. Die Entwicklung hat gezeigt, dass die Stadtumbaumaßnahmen noch nachhaltiger der Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft angepasst werden müssen. Dies hat zur Folge, dass auch hier weiterhin Maßnahmen vorgenommen werden müssen, die den Erfordernissen des Rückganges der Bevölkerung Rechnung tragen.

Neue Aspekte des Klimaschutzes sollen in der beauftragten Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes besondere Berücksichtigung finden.

Das Stadtentwicklungskonzept 2010 hatte als Durchführungszeitraum das Jahr 2020. Der Durchführungszeitraum des derzeitigen ISEK endet 2035.

 

Am 27.10.2016 wurde der Beschluss des Stadtrates zum EFRE – Konzept gefasst.

 

Der Zuwendungsbescheid zur Förderung des Stadtentwicklungskonzeptes vom 27.11.2017   ist bei der Stadtverwaltung am 29.11.2017eingegangen.

Am 15.03.2018 erfolgte die Beschlussfassung im Stadtrat zur Aufgabenstellung für die Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Zeitz.

 

Am 15.06.2018 wurde nach Beschlussfassung im Stadtrat das TIMOUROU- WOHN- UND STADTRAUMKONZEPTE in Droyßig / Leipzig beauftragt.

Während der Bearbeitungszeit wurden im Rahmen der Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes Veranstaltungen in der Öffentlichkeit, Workshops mit Mitgliedern des Stadtrates, Öffentlichkeitsbeteiligungen und Behördenbeteiligungen durchgeführt.

Es wurden Gespräche mit der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH, den Wohnungsbaugenossenschaften und den Stadtwerken durchgeführt.

Die Ergebnisse davon sind in den nun zur Beschlussfassung vorgelegten Stand der

Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz  (ISEK) mit  besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und  CO2 – Reduktion - Durchführungszeitraum  bis 2035 eingegangen und weitestgehend berücksichtigt.

 

 


  1. Finanzielle Auswirkungen

 

 

Ja         Nein

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Produkt

51100

Sachkonto

543112

 

Bemerkung:

 

 

 

 

  1. Entspricht den Vorgaben des ISEK

 

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

  1. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

 

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zeitz ISEK 2035 Endfassung vom 17.02.2020 - Anlage (19811 KB)