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Vorlage - VII/STR/OB/0167/20  

Betreff: Vergabe der Homepage an die Kommunale IT-Union e.G. KITU
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Sitzungsausfall
19.03.2020 
ABGESAGT - Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses      
Stadtrat Zeitz Sitzungsausfall
26.03.2020    ABGESAGT - 10. Sitzung des Stadtrates Zeitz      
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Sitzungsausfall
28.05.2020 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtrat Zeitz Sitzungsausfall
04.06.2020 
12. Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Information
Stadtrat Zeitz Information

Entgegen der bisherigen Information (Begründungstext der Beschlussvorlage VIII/STR/OB/0039/19 vom 24.10.2019) hat sich die Stadtverwaltung dazu entschieden, die neue Homepage der Stadt Zeitz ohne öffentliche Ausschreibung umzusetzen. Vielmehr soll diese über die KITU realisiert werden.

 

Begründung:

Mit der kommunalen IT-Union e.G. (KITU) hat die Stadt Zeitz eine langjährige, zuverlässige und kompetente Partnerin für IT-Systeme gefunden. Die Stadt Zeitz ist seit vielen Jahren Mitglied der KITU (Jahresbeitrag: 1.200,00 €). Durch diese Mitgliedschaft ist es der Stadt möglich, bestimmte IT-Dienstleistungen (z. B. eine Homepage) rechtssicher zu vergeben, ohne diese Ausschreiben zu müssen. Dies wurde in einem Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei HLP. aus Hannover vom 14.02.2018 bestätigt.

 

Nach eingehenden Recherchen sowie nach einem In-House-Termin hat die KITU die Stadt von ihrem umfassenden Knowhow bei der Erstellung und Pflege einer Homepage überzeugt.

 

Auch Auskünfte anderer Städte und Gemeinden, beispielhaft die Landeshauptstadt Magdeburg, Wernigerode und Haldensleben, haben die Kompetenzen und Zufriedenheit mit der KITU bestätigt.

 

Laut Angebot der KITU vom 25.02.2020 belaufen sich die Gesamtkosten für die neue Homepage auf ca. 41.700,00 € (Brutto). Ebenso weist das Angebot optionale Positionen um Wert von ca. 15.900,00 € (Brutto) aus, die zusätzlich angeboten wurden. Nach Auftragsvergabe an die KITU wird ein ganztätiger Konzeptworkshop stattfinden, bei dem ein finales Paket geschnürt werden wird.
Je nach Umfang der Einbindung der optionalen Positionen werden die laufenden jährlichen Kosten zwischen ca. 7.200,00 € und 8.000,00 € (Brutto) betragen.

 

Bei Markterkundung im März 2019 konnte festgestellt werden, dass alle angefragten Anbieter bei ähnlichem Leistungsumfang deutlich höhere Einmalkosten veranschlagt haben. Zu den laufenden jährlichen Kosten machte keine der angefragten Fachfirmen Angaben. Die Stadtverwaltung sieht das Angebot der KID als das günstigste und wirtschaftlichste Angebot für eine zukunftsfähige Homepage an.

 

Die Kosten wurden bereits im Haushaltsansatz für den Haushaltsplan 2020 berücksichtigt.

 

Der Haushaltsplan 2020 wird durch den Stadtrat voraussichtlich am 27.02.2020 beschlossen und erlangt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht im April 2020 Rechtskraft.

 

Die Auftragsvergabe erfolgt nach Rechtskraft des Haushaltsplans der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2020. Mit der Fertigstellung der Homepage wird innerhalb von 12 Monaten nach Auftragsvergabe gerechnet.

 

Seit Oktober 2019 hat sich der Zeitdruck für die Umsetzung der neuen Homepage im Übrigen weiter verschärft.

 

Die EU-Richtlinie 2016/2102 vom 26. Oktober 2016 schreibt eine umfassende Umsetzung der Barrierefreiheit von digitalen Angeboten öffentlicher Träger bereits ab dem 23. September 2020 vor.

 

Das Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen Anhalt (BGG LSA), welches für öffentliche Träger in Sachsen-Anhalt, also auch für die Stadt Zeitz, maßgebend ist, wurde durch Gesetz vom 6. Mai 2019 (GVBl. LSA S. 85) um die §§ 16a ff. ergänzt, die das BGG LSA mit der genannten EU-Richtlinie harmonisieren.

Somit sind diese Fristen seit Mai 2019 auch für die Stadt Zeitz verbindlich.

 

Die Barrierefreiheit ist für die Homepage der Stadt Zeitz derzeit noch nicht umgesetzt. Bei einer Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden des Landes drohen verschiedene Konsequenzen, von der Verpflichtung zur Nachbesserung bis zur Zwangsabschaltung der Homepage als Ultima Ratio.

 

Eine öffentliche Ausschreibung würde einen Zeitbedarf von zusätzlich mindestens zwei Monaten mit sich bringen, der aus Sicht der Stadtverwaltung aufgrund des hohen Zeitdrucks nicht vertretbar ist. Bereits in der Begründung der Beschlussvorlage vom 24.10.2019 hat die Stadt auf die engen zeitlichen Vorgaben und die Vielzahl der vor allem juristischen Mängel der aktuellen Homepage hingewiesen.

  • Die derzeitige Umsetzung der DSGVO ist mangelhaft, weil der aktuelle Dienstleister keine technischen oder gesetzlichen Anpassungen mehr vornimmt.
  • Weiterhin ist die aktuelle Homepage nicht für eine Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gerüstet. Dieses ist ab dem 31.12.2022 für alle öffentlichen Stellen bundesweit verpflichtend.
  • Der aktuelle Aufbau und das aktuelle Layout sind für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger oder Touristen unattraktiv.

 

Aus Sicht des Sachgebietes Öffentlichkeitsarbeit ist die Änderung des Nutzungsverhaltens ein weiterer Grund für eine zeitnahe Umgestaltung der Homepage, insbesondere auf ein responsives Design für mobile Endgeräte.

 

Bei der Auswertung der Homepage wird seit 2015 ein kontinuierlicher Wechsel der Nutzenden von Desktop-PCs hin zu Mobilgeräten (Smartphone, Tablet) deutlich. 2015 gab es noch ca. 97.000 Zugriffe von Desktop-PCs auf die städtische Homepage und ca. 48.400 Zugriffe von Mobilgeräten. 2019 gab es auf die städtische Homepage noch ca. 65.100 Zugriffe von Desktop-PCs und ca. 94.800 Zugriffe von Mobilgeräten.

 

Die derzeitige Homepage ist nicht für die Nutzung auf Mobilgeräten (Smartphone, Tablet) optimiert. Es kann davon ausgegangen werden dass, ohne zügige technische Anpassung, die Nutzungszahlen tendenziell stagnieren oder sogar sinken werden, da die Bedienung für den Großteil der Nutzenden nur schwer möglich ist. Die Folge ist, dass die Reichweite unseres Standortmarketing weiterhin sinken wird, so dass immer weniger potentielle Interessenten auf Zeitz als Wirtschafts-, Wohn- oder Erholungsstandort aufmerksam werden.

 

Die Entscheidung wurde in Übereinstimmung mit dem ISEK und dem Leitbild der Stadt Zeitz getroffen.