Vorlage - VII/STR/BM/0177/20
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Der StR beschließt die Ergänzung zur Hauptsatzung vom 26.10.2019 gemäß Anlage.
Gesetzliche Grundlage: | § 10 KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | VII/STR/BM/0023/19 vom 12.09.2019 |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Mit Beschluss vom 12.09.2019 hat der STR die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Zeitz beschlossen.
Die Beschlussvorlage enthielt versehentlich folgende Anlagen nicht:
- Anlage gemäß § 2 Abs. 5
Dienstsiegelabdruck der Stadt Zeitz
und
Wappen der Stadt Zeitz
- Anlage zu § 19 Abs. 5
Zur Erledigung übertragene Angelegenheiten der Ortschaftsräte.
Hierrüber ist noch ein entsprechender Beschluss zu fassen.
Anlagen:
- Anlage gemäß § 2 Abs. 5
- Anlage gemäß § 19 Abs. 5
- Synopse
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 1 gemäß § 2 Abs. 5 (321 KB) | |||
2 | Anlage 2 gem. § 19 Abs. 5 (5 KB) | |||
3 | Anlage 3 - Synopse (10 KB) |