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Vorlage - VII/STR/75/0201/20  

Betreff: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
27.05.2020 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
04.06.2020 
12. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Schmutzwasserbeitragssatzung_neu 2020_Aktualisierung
SNOT Vergleichsversion Schmutzwasserbeitragssatzung alt und neu

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt auf Basis der aktualisierten Globalkalkulation („Bericht über die Änderungs- und Aktualisierungsrechnung der Beitragskalkulation für den höchst zulässigen Schmutzwasser-Anschlussbeitragssatz zur Herstellung der öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung“ vom 11.01.2019) die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Schmutzwasserbeitragssatzung –.


Begründung:

 

Mit der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Zeitz wird der Beschluss des Stadtrates zur Einführung der Mischfinanzierung auf Grundlage des Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 27.09.2019 (GVBl. LSA vom 07.10.2019, S. 284f.) umgesetzt und die zwischenzeitlich notwendige Einführung nahezu kostendeckender Beiträge wieder rückgängig gemacht.

 

Durch die Neufassung anstelle der bloßen Änderung der bisherigen Satzung soll etwaigen Wirksamkeitshindernissen der alten Satzung auch unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt (vgl. u.a. Beschl. v. 20.11.2019 – 4 L 165/19 zur Begründungspflicht bei Nutzung des anerkannten Sicherheitsabschlags) begegnet werden.

 

Inhaltlich orientiert sich die Neufassung der Beitragssatzung hinsichtlich der Beitragssätze an der Satzung vom 25.09.2015 (Michaelbote 02.10.2015). Die Änderung des Finanzierungssystems wirkt für die Zukunft, die Satzung tritt mithin am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Im Übrigen orientiert sich die Satzung hinsichtlich Beitragsmaßstab und Beitragsgewichtung an der bisherigen Satzung. Darüber hinaus wurden die notwendigen Anpassungen an das geänderte Kommunalabgabengesetz vorgenommen (vgl. § 2 Abs. 1 der Satzung). Einzelne Formulierungen werden, soweit erforderlich, präzisiert. Ansonsten handelt es sich lediglich um redaktionelle Änderungen.

 

Zur besseren Erkennbarkeit der mit der Neufassung der Satzung einhergehenden Veränderungen ist eine Synopse der bisherigen und der neu zu beschließenden Satzung diesen Unterlagen beigefügt.

 


1. Finanzelle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung: (Stand 03.03.2020)

 

Die vorgeschlagene Reduzierung der Beitragssätze von 2,19 € / m²  auf 1,52 €/m³ (HBI) bzw. 1,40 € / m² auf 0,93 € / m² (HBII) hat Auswirkungen auf die Einnahmesituation. Diese können nicht beziffert werden.

Die im vergangen Jahr vorgenommene  Erhöhung der Beitragssätze wurde nicht im Wirtschaftsplan berücksichtigt. Daher wird  die jetzt vorgeschlagene Reduzierung keine Auswirkung auf die Einnahmen im Wirtschaftsplan haben.

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 

 


Anlagen:

 

- Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beträgen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Zeitz - Schmutzwasserbeitragssatzung

- Synopse aktuelle Beitragssatzung (in Kraft seit 30.06.2019) und zu beschließende Neufassung der Beitragssatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schmutzwasserbeitragssatzung_neu 2020_Aktualisierung (394 KB)    
Anlage 2 2 SNOT Vergleichsversion Schmutzwasserbeitragssatzung alt und neu (418 KB)