Vorlage - VII/STR/65/0209/20
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Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Liebknechtstraße (1.BA).
Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Fahrbahn, Gehwege beidseitig, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Liebknechtsstraße als Haupt-erschließungsstraße klassifiziert.
Gesetzliche Grundlage: | Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) § 6 i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbau-beiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1 a, 3 und 4 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung
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bereits gefasste Beschlüsse: | VII/STR/65/0109/0502/20 „Aufhebung der hauswirtschaftlichen Sperre für Kanal- und Straßenbaumaßnahmen – Gemeinschaftsbaumaßnahme EB Abwasser obere Liebknechtstraße 1. BA“ |
aufzuhebende Beschlüsse: |
keine |
Begründung:
Die Stadt Zeitz beabsichtigt mit dem grundhaften Ausbau der Liebknechtstraße im Jahr 2020 zu beginnen.
Das Bauvorhaben grundhafter Ausbau der Fahrbahn, der Gehwege beidseitig, der Beleuchtung und der Oberflächenentwässerung soll als eine Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem Eigenbetrieb Abwasser Zeitz und der Stadtwerke Zeitz GmbH erfolgen.
Da nur ein Teilstück der Liebknechtstraße ausgebaut wird, ist die Abschnittsbildung wie folgt vorzunehmen:
Von der Einmündung Altenburger Straße Flst. 3086/189 der Flur 43 westlich und Flst. 3212/193 der Flur 73 östlich bis zur Einmündung August-Bebel-Straße Flst. 2070/180 westlich und Flst. 2223/181 östlich, beides Flur 73.
Der Eigenbetrieb Abwasser beabsichtigt das vorhandene schadhafte Mischwasserkanalsystem incl. Hausanschlüsse komplett zu erneuern und auf Trennsystem (Regen- und Schmutzwasserkanal) umzustellen.
Der Zustand der Fahrbahn entspricht nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik und dadurch kann die Verkehrssicherungspflicht nur noch mit sehr hohem Aufwand gewährleistet werden. Die Fahrbahn besteht aus einer mit Asphalt überzogenen Pflasterdecke. Durch notwendige Aufgrabungen der Versorgungsträger sind Setzungserscheinungen aufgetreten. Die Ableitung des Oberflächenwassers ist nicht mehr gewährleistet.
Im Zuge der Maßnahme wird die Fahrbahn mit 6,50 Meter Breite auf ca. 271 m Länge grundhaft ausgebaut und mit einer Asphaltdecke versehen.
Zur ordnungsgemäßen Ableitung von Oberflächenwasser sind Straßeneinläufe geplant, welche an den neu zu errichtenden Regenwasserkanal angeschlossen werden.
Die vorhandenen Gehwege aus Mosaikpflaster sind mit einer dünnen Asphaltschicht überzogen; sie sollen in der vorhandenen Breite in Betonrechteckpflaster grundhaft ausgebaut werden.
Die Straßenbeleuchtung ist sehr marode. Es sind 5 Leuchten vorhanden, welche zum Teil an den Fassaden angebracht sind. Diese werden zurückgebaut und durch 8 neue Leuchten ersetzt.
Außerdem ist durch die Stadtwerke Zeitz GmbH geplant, die Gas- und Wasserleitungen incl. Hausanschlüsse vollständig neu zu verlegen.
Zur Realisierung der Baumaßnahme wurden Zuwendungen über das Förderprogramm Stadtumbau Ost beim Landesverwaltungsamt beantragt. Diese Fördermittel kommen nur der der Stadt Zeitz zugute. Auch wurde der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt.
Baubeginn: voraussichtlich 2. Halbjahr 2020
Fertigstellung: voraussichtlich 2. Quartal 2021
Den Beitragspflichtigen und interessierten Bürgern wird das geplante Vorhaben
„Gemeinschaftsbaumaßnahme grundhafter Straßenausbau Liebknechtstraße 1. BA“ in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Sie haben die Möglichkeit, sich zu dem geplanten Vorhaben zu äußern.
Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.
Da die Liebknechtstraße als Haupterschließungsstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Absatz 4 Nr. 2 der Satzung.
Folgende Kosten werden auf die Beitragspflichtigen umgelegt:
- Fahrbahn
- Gehwege beidseitig
- Beleuchtung
- Oberflächenentwässerung
Nach § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung können von den Beitragspflichtigen Vorausleistungen i.H.v. 70% der voraussichtlichen Beiträge erhoben werden.
Somit ist das Bauprogramm für den 1. BA der Liebknechtstraße abgeschlossen.
Das Bauprogramm für die Liebknechtstraße sieht im Anschluss den Ausbau der Reststrecke (2. BA) incl. aller Nebenanlagen vor; unter der Voraussetzung der Sicherstellung der finanziellen Mittel für das Bauvorhaben.
1. Finanzelle Auswirkungen
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: | Nein |
Produkt: 54100 | |
Sachkonto: 096200 | |
Bemerkung:
Baukosten lt. Kostenschätzung: 584.000,- € (einschl. Ingenieurleistungen)
umlagefähige Baukosten: 453.000,- €
Einnahmen: Anteil der Beitragspflichtigen: 158.900,- € (nach § 4 Abs.4 Nr. 2 d.SABS)
Fördermittel: 196.600,- € (kommen nur der Stadt zugute)
Die Zahlen sind vorbehaltlich, da sich die genannten Baukosten vorerst auf die Kostenschätzung beziehen und die Höhe der gewährten Fördermittel noch nicht endgültig ist. Das heißt, dass bezüglich der Beträge noch Änderungen möglich sind.
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
Anlage:
Lageplan
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Lageplan Liebknechtstr. 1.BA (858 KB) |