Vorlage - VII/STR/32/0212/20
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Der Stadtrat beschließt,
eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 145.00,00 € zur Erneuerung der Elektroanlage im Altbau sowie für erforderliche Restleistungen im Alt- und Neubau der Feuerwache Zeitz.
Die Ausgabe soll aus den aus den bei der STARK-V-Maßnahme „grundhafter Ausbau Steinsgraben“ nicht benötigten Fördermitteln gedeckt werden.
Gesetzliche Grundlage: | § 23 Hauptsatzung der Stadt Zeitz §§ 53 Abs. 4 Satz 5, 105 KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | - |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Nach § 23 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz entscheidet der Stadtrat über überplanmäßige Ausgaben nach § 105 KVG LSA, die einen Wert von 50.000 € übersteigen.
Die Investitionsmaßnahme Erweiterungsbau Feuerwache Zeitz deckt nur die Kosten für den Neubau ab.
Für Arbeiten, die zusätzlich zu dieser Maßnahme nun noch im Altbau stattfinden müssen, damit die Feuerwache einsatz- und leistungsfähig ist, gehört neben der Erneuerung der Fußböden, diversem Trockenbau und Malerarbeiten auch die Erneuerung der Elektroanlage im Altbau. Diese Anlage ist zwingend überholungsbedürftig aufgrund ihres Alters und der Tatsache, dass die Anlage im Neubau nur bedingt mit der alten Anlage im Altbau kompatibel ist.
Für diese Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Altbau entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von insgesamt 145.000,00 €.
Nach Berücksichtigung aller Ausgaben und Einnahmen der STARK-V-Maßnahme Steinsgraben verbleibt ein Restbetrag von Fördermitteln in Höhe von 200.822,96 €. Die verbleibenden 55.822,96 € werden als investive Einnahme im Finanzhaushalt unter der Investitions-Nr. 1260015006- Erweiterungsbau Feuerwache Zeitz (STARK V) verbucht.