Vorlage - VII/STR/32/0215/20
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Der Stadtrat ernennt,
- Herrn Mike Wendler bis zum 06.09.2024, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit, zum Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz Ortswehr Zangenberg.
- Herrn Michel Klug bis zum 26.04.2024, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz Ortswehr Zeitz.
Der Stadtrat beauftragt,
- Herrn Jan Mähler vorerst für die Dauer von 2 Jahren bis zum 04.06.2022, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz Ortswehr Zangenberg.
Gesetzliche Grundlage: | § 15 Abs. 3 BrSchG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | - |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Gemäß § 15 Abs. 3 BrSchG LSA werden Wehrleiter und deren Stellvertreter von der jeweiligen Ortswehr vorgeschlagen. Durch den Träger des Brandschutzes erfolgt die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren. Fehlen noch notwendige Qualifikationen für die Ausübung des Amtes, erfolgt nur eine Beauftragung für die Dauer von 2 Jahren, innerhalb derer die Qualifikationen nachzuholen sind.
Der Kreisbrandmeister wurde vor der Berufung, nicht jedoch vor der Beauftragung gehört.
Kamerad Mike Wendler hat innerhalb der Zeit von 2 Jahren, die notwendigen Qualifikationen (er war zuvor für die Dauer von 2 Jahren beauftragt) für den Leiter einer Feuerwehr erworben und wurde seitens der Ortswehr Zangenberg zum Wehrleiter gewählt, nachdem der bisherige Ortswehrleiter gesundheitsbedingt die notwendigen Qualifikationen nicht erwerben konnte. Er soll für die Restdauer der Berufungszeit nunmehr zum Ehrenbeamten berufen werden.
Kamerad Michael Klug wurde ebenfalls zunächst für die Dauer von 2 Jahren beauftragt, die notwendigen Qualifikationen zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz zu erwerben. Dies ist erfolgt, weshalb für die Restdauer der Berufungszeit nunmehr seine Berufung erfolgen soll.
Kamerad Jan Mähler wurde in der Versammlung der Ortswehr Zangenberg zum stellvertretenden Ortswehrleiter gewählt. Er wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren beauftragt, da die notwendigen Qualifikationen zur Ernennung unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit, noch erworben werden müssen.