Vorlage - VII/STR/20/0622/22
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Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss bewilligt auf der Grundlage des §105 KVG LSA die Erhöhung der Beraterkosten der Wasserkonzessionsverträge von 15.000,00 € auf
37.000,00 €.
Gesetzliche Grundlage: | § 105 KVG LSA i.V. mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 Hauptsatzung
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bereits gefasste Beschlüsse: | Keine
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aufzuhebende Beschlüsse: | Keine |
Begründung:
In der Stadt Zeitz laufen mehrere Trinkwasserkonzessionsverträge (vor allem die Ortsteile betreffend) mit verschiedenen Trinkwasserversorgungsunternehmen zum 31.12.2022 aus. Der Trinkwasserkonzessionsvertrag für das Kerngebiet der Stadt Zeitz läuft etwas später aus. Die Stadt Zeitz beabsichtigt, die auslaufenden Konzessionsverträge neu abzuschließen bzw. einen einheitlichen (in Bezug auf die Ortsteile) Konzessionsvertrag zu schließen. Die Frage der Neuausschreibung oder Neuausrichtung der Pflichtaufgabe – Wasserversorgung stellt sich nur aller 20/ 30 Jahre, je nach Laufzeit der Konzessionsverträge, gehört mithin nicht zu den alltäglichen Aufgaben. Hinzukommt, dass der Markt der Wasserversorgungsunternehmen zunehmend von Wettbewerb geprägt ist, mögliche Ausschreibungsverfahren daher besonders sorgfältig vorbereitet und durchgeführt werden müssen, da verstärkt mit Vergabebeschwerden gerechnet werden muss.
Daher hat sich die Stadt Zeitz entschieden, eine Kanzlei mit entsprechender Erfahrung auf dem Gebiet der Wasserkonzessionen zu binden um das Verfahren rechtssicher durchzuführen. In dem Zuge soll auch die Frage der Neuausrichtung der Wasserversorgung betrachtet werden, wozu ein Gutachten notwendig ist. Auch dafür wurde die Kanzlei gebunden, um festzustellen, ob eine Ausschreibung der Trinkwasserkonzessionen erfolgen muss oder ob es andere Möglichkeiten gibt, die Trinkwasserversorgung in der Stadt Zeitz sicherzustellen. Sofern eine Ausschreibung erfolgen muss, soll die Kanzlei die Stadt Zeitz bei der Durchführung der Ausschreibung beraten und unterstützen.
Vor Beauftragung der Kanzlei wurde eine Schätzung des Aufwands vorgenommen, um die Kosten abschätzen zu können. Im Rahmen der Durchführung des Auftrages sind nun weitere Fragestellungen aufgetreten, die mit erörtert und begutachtet werden mussten, um letztlich die Wasserkonzessionen auf rechtlich saubere Füße zu stellen. Damit sind im Rahmen des laufenden Auftrags höhere Kosten, als ursprünglich veranlagt, aufgelaufen. Die von der Kanzlei abgerechneten Stunden sind angefallen und müssen vergütet werden.
Zum geschätzten Aufwand für das Produktkonto 53311.543110 (Sachverständigen- Gerichts- o.ä. Kosten) sind deshalb zusätzlich 22.000,00 € zu veranschlagen.
Die Deckung der Mehrausgaben kann aus dem Produktkonto 61210.551700 (Zinsauszahlungen an Kreditinstitute) erfolgen.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 61210 | |
Sachkonto: 551700 / 751700 | |
Bemerkung: Kostenerhöhung von 15.000 Euro auf 37.000 Euro
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig