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Vorlage - VII/STR/20/0622/22  

Betreff: Überplanmäßige Bewilligung Honorar externe Rechtsberatung, hier Wasserkonzession
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
05.07.2022 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses abgelehnt   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
14.07.2022 
Sondersitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss bewilligt auf der Grundlage des §105 KVG LSA die Erhöhung der Beraterkosten der Wasserkonzessionsverträge von 15.000,00 € auf

37.000,00 €.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 105 KVG LSA i.V. mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 Hauptsatzung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

Begründung:

In der Stadt Zeitz laufen mehrere Trinkwasserkonzessionsverträge (vor allem die Ortsteile betreffend) mit verschiedenen Trinkwasserversorgungsunternehmen zum 31.12.2022 aus. Der Trinkwasserkonzessionsvertrag für das Kerngebiet der Stadt Zeitz läuft etwas später aus. Die Stadt Zeitz beabsichtigt, die auslaufenden Konzessionsverträge neu abzuschließen bzw. einen einheitlichen (in Bezug auf die Ortsteile) Konzessionsvertrag zu schließen. Die Frage der Neuausschreibung oder Neuausrichtung der Pflichtaufgabe Wasserversorgung stellt sich nur aller 20/ 30 Jahre, je nach Laufzeit der Konzessionsverträge, gehört mithin nicht zu den alltäglichen Aufgaben. Hinzukommt, dass der Markt der Wasserversorgungsunternehmen zunehmend von Wettbewerb geprägt ist, mögliche Ausschreibungsverfahren daher besonders sorgfältig vorbereitet und durchgeführt werden müssen, da verstärkt mit Vergabebeschwerden gerechnet werden muss.

 

Daher hat sich die Stadt Zeitz entschieden, eine Kanzlei mit entsprechender Erfahrung auf dem Gebiet der Wasserkonzessionen zu binden um das Verfahren rechtssicher durchzuführen. In dem Zuge soll auch die Frage der Neuausrichtung der Wasserversorgung betrachtet werden, wozu ein Gutachten notwendig ist. Auch dafür wurde die Kanzlei gebunden, um festzustellen, ob eine Ausschreibung der Trinkwasserkonzessionen erfolgen muss oder ob es andere Möglichkeiten gibt, die Trinkwasserversorgung in der Stadt Zeitz sicherzustellen. Sofern eine Ausschreibung erfolgen muss, soll die Kanzlei die Stadt Zeitz bei der Durchführung der Ausschreibung beraten und unterstützen.

 

Vor Beauftragung der Kanzlei wurde eine Schätzung des Aufwands vorgenommen, um die Kosten abschätzen zu können. Im Rahmen der Durchführung des Auftrages sind nun weitere Fragestellungen aufgetreten, die mit erörtert und begutachtet werden mussten, um letztlich die Wasserkonzessionen auf rechtlich saubere Füße zu stellen. Damit sind im Rahmen des laufenden Auftrags höhere Kosten, als ursprünglich veranlagt, aufgelaufen. Die von der Kanzlei abgerechneten Stunden sind angefallen und müssen vergütet werden.

 

Zum geschätzten Aufwand für das Produktkonto 53311.543110 (Sachverständigen- Gerichts- o.ä. Kosten) sind deshalb zusätzlich 22.000,00 € zu veranschlagen.

Die Deckung der Mehrausgaben kann aus dem Produktkonto 61210.551700 (Zinsauszahlungen an Kreditinstitute) erfolgen.

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:                            61210

Sachkonto:                       551700 / 751700

Bemerkung:

Kostenerhöhung von 15.000 Euro auf 37.000 Euro

 

 

 

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig