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Vorlage - VII/STR/OB/0651/22  

Betreff: Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeister
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
14.07.2022 
Sondersitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
WS gegen Beschluss FA vom 05.07.2022

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss beschließt dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss vom 05.07.2022 zu der Beschlussvorlage Nr. VII/STR/20/0622/22 wird stattgegeben.


Gesetzliche Grundlage:

§ 65 Abs. 3 S. 1 und 2 KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

VII/STR/20/0622/22

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

Begründung:

Der Widerspruch wurde fristgerecht am 07.07.2022 durch Zustellung an den Vorsitzenden des Stadtrates und des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss eingelegt. Die Begründung des Widerspruchs wurde allen Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben, sie ist hier als Anlage beigefügt.


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

 

  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 WS gegen Beschluss FA vom 05.07.2022 (351 KB)