Vorlage - VII/STR/OB/0651/22
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Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss beschließt dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss vom 05.07.2022 zu der Beschlussvorlage Nr. VII/STR/20/0622/22 wird stattgegeben.
Gesetzliche Grundlage: | § 65 Abs. 3 S. 1 und 2 KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | VII/STR/20/0622/22 |
aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Der Widerspruch wurde fristgerecht am 07.07.2022 durch Zustellung an den Vorsitzenden des Stadtrates und des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss eingelegt. Die Begründung des Widerspruchs wurde allen Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben, sie ist hier als Anlage beigefügt.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | WS gegen Beschluss FA vom 05.07.2022 (351 KB) |