Vorlage - VII/STR/40/0736/22
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Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme von Zuwendungen der
SHT Rölicke GmbH, Lindenallee 20 in 06712 Zeitz in Höhe von 5.000 € für die Drogenprävention in Form des "Revolution Train" 2022 zu.
Das Programm REVOLUTION TRAIN ist ein Projekt der primären Drogenprävention.
Der REVOLUTION TRAIN ist ein multimedialer mobiler Zug, der in interaktiver Form eine ganz neue Vermittlung der Prävention für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren ermöglicht.
Gesetzliche Grundlage: | § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in seiner Fassung vom 18.12.2020, darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen.
Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 3 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz i. d. F. der 2. Änderung vom 19.09.2021 und der Richtlinie über Spenden, Sponsoring und Werbung in seiner Fassung vom 16.09.2015 der Haupt- und Wirtschaftsausschuss.
Mit der Sponsoringvereinbarung zur Drogenprävention der Stadt Zeitz soll die o. g. Veranstaltung mitfinanziert werden. Die SHT Rölicke GmbH betreibt hiermit Imagewerbung.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 366610 Suchtprävention | |
Sachkonto: 527181 | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Projektvorstellung REVOLUTION TRAIN
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Projektvorstellung Revolution Train (1220 KB) |