Vorlage - VII/STR/40/1020/24
|
|
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Annahme der Geldspende der Sparkasse Burgenlandkreis an die Städtische Kindertageseinrichtung Kleine Maulwürfe, Am Park 6, OT Theißen, 06711 Zeitz in Höhe von 1.500,00 € zu.
Gesetzliche Grundlage: | § 99 Abs. 6 S. 1 KVG LSA, § 7 Abs. 2 Nr. 7 Hauptsatzung |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG - LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014 darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 4 und 5 KVG - LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz in der zurzeit gültigen Fassung der Hauptausschuss.
Die Kindertageseinrichtung Kleine Maulwürfe möchte in 2024 im Außengelände der Kita eine
„Handwerkerhütte“ aufstellen.
Hierbei soll ein Holzhaus mit einer Größe von mindestens 25 m² errichtet werden, welches mit Werkbänden und kindgerechten Werkzeug ausgestattet werden soll. Kinder sollen die Möglichkeit erhalten, die Vielfalt des Werkstoffes Holz, die unterschiedlichsten Werkzeuge und ihre Anwendung kennenzulernen und sich unter Begleitung eines Erwachsenen handwerklich ausprobieren können. Ziel ist es, die Kinder zum selbständigen Tun anzuregen, ihre Fantasie und das kindliche Interesse am Handwerk zu wecken.
Um das Projekt vollständig realisieren zu können, werden ca. 10.000,00 € benötigt.
6.823,43 € wurden bereits durch Spenden und Eigeninitiative gesammelt (Stand 11.03.2024).
Die Geldspende der Sparkasse bringt die Kita Maulwürfe ihrem Ziel wieder ein Stück näher.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 36510 | |
Sachkonto: 782100 | |
Bemerkung: Umsetzung ist abhängig vom vollständigen Eingang der Spenden
|
2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
keine