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Vorlage - VII/STR/20/1045/24  

Betreff: Bericht über die angenommenen Zuwendungen im Jahr 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Information
18.04.2024 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Gesamtliste Spenden 2023
Gesamtliste Sponsoring 2023

 

Gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

Mit Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum 01.07.2014 sind die Kommunen in der Pflicht, jährlich einen Bericht über die angenommenen Zuwendungen zu erstellen und der Kommunalaufsichtsbehörde zu übersenden.

 

Die Berichterstattung erfolgt für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023.

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage