»DigitalRaum« mit neuer Funktion - Ausnahmegenehmigung für das Fällen geschützter Bäume ab sofort online beantragen
Pressemeldung der Stadt Zeitz vom 16.01.2025
Mehr Flexibilität, Schnelligkeit und allen voran Bürgerfreundlichkeit, sind Ziele, welche die Stadt Zeitz für Ihre Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich umsetzt. Dabei gilt es, nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, sondern vielmehr zählt, dass die IT-Prozesse optimiert werden, so dass Termine und Anträge von den Nutzenden, direkt vom Sofa aus, getätigt werden können. In den vergangenen Monaten ist so der „DigitalRaum“ auf der Webseite der Stadt Zeitz entstanden, welcher kontinuierlich ausgebaut wird, so dass Sie als Nutzende ohne Wartezeiten, rund um die Uhr und mit nur wenigen Klicks ans Ziel kommen.
Neu hinzugekommen ist nun die Beantragung der Ausnahmegenehmigung für das Fällen geschützter Bäume. Als grüner Wohn- und Kulturstadt an der Weißen Elster legt Zeitz viel Wert auf den Erhalt, die Pflege und Erweiterung ihrer öffentlichen Grünflächen sowie einen gesunden Baum- und Grünbestand. So kann man beispielweise einen Bürgerbaum spenden oder Baumpate werden und die Stadt Zeitz bei der nachhaltigen und grünen Stadtentwicklung unterstützen.
Dennoch gibt es verschiedene Gründe, die das Fällen eines Baumes notwendig machen. Allerdings darf man geschützte Bäume in Zeitz nur unter bestimmten Voraussetzungen fällen und muss gemäß § 5 (3) Baumschutzsatzung einen Antrag stellen. Die Beantragung ist ab sofort online und ganz ohne zusätzliche technische Voraussetzungen sowie ohne Unterschrift unter folgendem Link möglich.
Quelle: Stadt Zeitz