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Digitalisierung kommt weiter voran - Wohngeld Erstantrag jetzt als Onlinedienst gestartet

Pressemeldung der Stadt Zeitz vom 16.10.2024

Mehr Flexibilität, Schnelligkeit und allen voran Bürgerfreundlichkeit, sind Ziele, welche die Stadt Zeitz für Ihre Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich umsetzt. Dabei gilt es, nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, sondern vielmehr zählt, dass die IT-Prozesse optimiert werden, so dass Termine und Anträge von den Nutzenden, direkt vom Sofa aus, getätigt werden können.

Die ersten Schritte hin zu spürbar mehr Bürgerfreundlichkeit wurde mit der Einbindung des „Digital.Raum“, welcher in die Webpräsenz der Stadt Zeitz eingebunden wurde, bereits geschaffen. Mit nur wenigen Klicks kann man hier bereits verfügbare Online-Anträge, die Online-Terminvergabe, einen Überblick zu den Dienstleistungen der Stadt sowie wichtige und hilfreiche Informationen, die Ihnen die Nutzung der Online-Dienstleistungen erleichtern, finden. Einmal eingeloggt ist es möglich, rund um die Uhr Termine beim Bürgerbüro oder beim Sachgebiet Kindertageseirichtungen zu buchen oder Online-Anträge auszufüllen, um diese direkt und digital an die zuständige Behörde zu übersenden.

Neben den bereits nutzbaren Onlinediensten ist es ab sofort ebenfalls möglich, Wohngeld online zu beantragen - bequem von zuhause aus, rund um die Uhr, kein Warten, kein Papierkram, einfach und schnell. Damit setzten wir nicht nur die Verpflichtung der digitalen Antragstellung nach dem Onlinezugangsgesetz um, sondern ermöglichen auch die direkte Bearbeitung der Online‐Anträge. Dies ist ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau und zur Verbesserung des Bürgerservices,

erklärt Sophie Schlehahn, die Beauftragte für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG-Beauftragte) der Stadt Zeitz.

Zunächst ist nur der Erstantrag für Mietzuschuss als auch für Heimbewohner online möglich. Der Service soll laut Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt schrittweise ausgebaut werden. Das Antragsportal leitet Schritt für Schritt durch das Antragsformular und beschreibt genau, welche Unterlagen erforderlich sind, um über den Wohngeldantrag entscheiden zu können. Digitalisierung, die sich somit an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiert.

Antragssteller fürs Wohngeld können sich über die BundID, über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, über das Servicekonto Sachsen-Anhalt oder ganz einfach über E-Mailadresse und Passwort beim Onlinedienst anmelden. Durch die Anmeldung auf dem Onlinedienst-Portal ist eine Antragstellung ohne Ausdruck und Unterschrift gültig. Neben der genauen Anleitung zur Antragstellung prüft das Portal auch gleich, ob alle notwendigen Angaben getätigt wurden und macht auf fehlende Eingaben automatisch aufmerksam. Die Zeitzer Wohngeldstelle empfiehlt, den Antrag zudem zwischen zu speichern, um alle Unterlagen bzw. Anhänge vervollständigen zu können.

Der Onlinedienst ist ein zusätzliches Angebot zur bestehenden persönlichen Beratung vor Ort. Natürlich können sich Antragsteller auch weiterhin von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wohngeldstelle während der Öffnungszeiten beraten lassen. Die Wohngeldstelle hat wie folgt geöffnet:

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Der Online-Dienst Wohngeld Erstantrag ist eine Fokusleistung des Bundes sowie eine Booster-Leistung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), wurde in Schleswig-Holstein entwickelt und wird den Kommunen in Sachsen-Anhalt zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt – ein Angebot das die Stadt Zeitz gerne angenommen hat. Die Kosten für die Anbindung der Wohngeldstelle Zeitz sowie die Betriebskosten übernimmt bis mindestens 2026 das Land Sachsen-Anhalt.

Sophie Schlehahn weist zudem darauf hin:

Bei der Online Antragstellung zum Wohngeld Erstantrag müssen die Kontoauszüge über die Mietzahlungen der letzten drei Monate zwingend beigefügt werden. Unter dem Menüpunkt „Ihre Wohnung à Mietzuschuss“ können diese hochgeladen werden. Ohne die Auszüge ist eine abschließende Bearbeitung nicht möglich.

Der Onlinedienst Wohngeld Erstantrag ist unter folgendem Link zu finden:

Erstantrag Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Personen beziehungsweise Haushalte mit geringem Einkommen. Anspruch haben sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum sowie Heimbewohner. Die Kosten tragen das Land Sachsen-Anhalt und der Bund je zur Hälfte. Zuständig sind die kommunalen Wohngeldbehörden.

Autor: Lars Werner, Pressesprecher, 16.10.2024 
Quelle: Stadt Zeitz