Vier neue Schwimmkurse für 2025 – Teilnahme ab Montag, 09. Dezember um 18 Uhr buchbar
Pressemeldung der Stadt Zeitz vom 06.12.2024
Früh schwimmen zu lernen gehört zum wichtigsten Schutz vor Ertrinkungsunfällen. Natürlich gehört auch dazu, dass einem ohne Schwimmkenntnisse zahlreiche Aktionen und Möglichkeiten verwehrt bleiben, womit nicht nur Sport und Spaß in Schwimmhallen oder Spaß- und Freibädern gemeint ist, sondern auch der Badeurlaub am Meer und die gesamte Palette der Wassersportarten in Flüssen und Seen bis hin zum Ozean. Damit sich Kinder sicher im Wasser bewegen können und auch in kritischen Situationen einen kühlen Kopf bewahren und wissen was zu tun ist, ist es bereits im Kindesalter wichtig und von großem Vorteil, dass Schwimmen zu lernen.
Deshalb bietet das Sachgebiet Bäder der Stadt Zeitz bereits seit mehreren Jahren Kinderschwimmkurse an. Auch für Winter und Frühjahr 2025 hat Sachgebietsleiterin Sandra Gerste zusammen mit ihrem Team wieder 4 Schwimmkurse für die ersten beiden Quartale des Jahres geplant. Ziel der Kurse ist es, den Teilnehmenden die Grundlagen des Schwimmens beizubringen. Mitmachen können Kinder die zu Kursbeginn mindestens sechs Jahre alt sind, aber auch Erwachsene die jetzt schwimmen lernen wollen. Die Kurse und Termine finden Sie hier:
Kurs 1 25.01.2025 - 02.03.2025 |
Kurs 2 |
25.01.2025 und 26.01.2025 01.02.2025 und 02.02.2025 08.02.2025 und 09.02.2025 15.02.2025 und 16.02.2025 22.02.2025 und 23.02.2025 01.03.2025 und 02.03.2025 |
03.02.2025 und 05.02.2025 10.02.2025 und 12.02.2025 17.02.2025 und 19.02.2025 24.02.2025 und 26.02.2025 03.03.2025 und 05.03.2025 10.03.2025 und 12.03.2025 |
Kurs 3 15.03.2025 - 04.05.2025 |
Kurs 4 |
15.03.2025 und 16.03.2025 22.03.2025 und 23.03.2025 29.03.2025 und 30.03.2025 05.04.2024 und 06.04.2025 26.04.2025 und 27.04.2025 03.05.2025 und 04.05.2025 |
19.03.2024 24.03.2025 und 26.03.2025 31.03.2025 und 02.04.2025 23.04.2025 28.04.2025 und 30.04.2025 05.05.2025 und 07.05.2025 12.05.2025 und 14.05.2025 |
Die Anmeldung zu einem der Kurse beginnt am Montag, den 09. Dezember 2024 um 18 Uhr und ist nur über die Webseite der Stadt Zeitz möglich. Die Links zu den 4 Kursen sind dann auf der Startseite der Stadt Zeitz freigeschaltet, so dass Sie Ihr Kind oder sich selbst anmelden können.
Die Kursgebühr beträgt für Erwachsene und Kinder 100,00 Euro. Für Inhaber des Sozialpass der Stadt Zeitz, der VGem Droyßiger Zeitzer Forst, und der Elsteraue beträgt die Kursgebühr 90,00 Euro. Die Vertragsunterlagen sowie die Kursgebühr werden in der jeweils 1. Schwimmstunde des Kurses zur Unterschrift vorgelegt und bezahlt. Eine Kursteilnahme ohne vorherige Zahlung der Kursgebühr ist nicht möglich. Mit Entrichten der Kursgebühr werden die allgemeinen Kursbedingungen sowie die Haus- und Badeordnung anerkannt.
Anforderung
Mindestalter von 6 Jahren und eine Körpergröße von ca. 1.20m.
Kursgestaltung
Der Unterricht wird in kleinen Gruppen von max.10 Kindern / Teilnehmern durchgeführt, so dass jedes Kind / jeder Teilnehmer individuell berücksichtigt werden kann. Zielstellung ist die Schwimmfertigkeit sowie das Erlangen des Seepferdchens. Das Erreichen der Zielstellung kann nicht garantiert werden.
Der Schwimmkurs umfasst 12 Stunden zu je 60 Minuten.
Am ersten Kurstag wird darum gebeten, dass die Kinder und die Erziehungsberechtigen bereits 15 Minuten vorher vor Ort sind, so dass Belehrung und weitere Details geklärt werden können.
Zum Schwimmkurs mitbringen müssen kleine und große Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer Badebekleidung, Handtuch oder Bademantel, Badelatschen und Duschbad.
Anforderung zum Erreichen des Seepferdchens
- Sprung vom Beckenrand mit anschließendem 25m-Schwimmen in einer Schwimmart in Bauch- oder Rückenlage
- Heraufholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser (ohne Hilfsmittel)
Die Gebühr für das Ablegen des Seepferdchens beträgt 6,00 Euro (Urkunde + Aufnäher) und ist nicht in der Kursgebühr enthalten.
Bei Ausfällen von Kursen, die durch die Bädereinrichtung verursacht werden, werden diese entsprechend nachgeholt. Bei Krankheiten die eine weitere Kursteilnahme unmöglich machen, kann unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung im Einzelfall die Kursgebühr erstattet werden. Dabei werden die bereits genutzten Unterrichtseinheiten anteilig verrechnet.
Quelle: Stadt Zeitz