Bauleitplanung / Aktuelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument der Gemeinde, um die städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet vorausschauend vorzubereiten und zu steuern. Geregelt wird das gesetzliche Verfahren über das Baugesetzbuch.
Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass bauliche und sonstige Nutzungen der Grundstücke durch Bauleitpläne vorzubereiten sind. Darüber hinaus können die Gemeinden in eigener Verantwortung Satzungen erlassen, um die Eigenart eines Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt zu erhalten oder um die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Gebiete festzulegen.
Für die städtebauliche Entwicklung der Ortschaften der Stadt Zeitz ist die Dorferneuerungsplanung beziehungsweise Dorfentwicklungsplanung ein wichtiges Instrument. Gefördert werden daraus resultierende Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Union aus dem ELER-Fond.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist das Planungsinstrument der Gemeinde und umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Er legt die städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsziele für einen Zeitraum von ca. 10 bis 15 Jahren fest. Die planende Gemeinde legt für die einzelnen Flächen die differenzierte städtebauliche Nutzung fest. Das sind zum Beispiel Flächen für Wohnbebauung, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Gemeinbedarfsflächen, Verkehrsflächen oder Grünflächen.
Im Flächennutzungsplan selbst wird die beabsichtige Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt, so dass noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann. Ferner ist der Flächennutzungsplan die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden.
Die Stadt Zeitz hat mit Genehmigung des Landesverwaltungsamtes vom 30. September 2015 und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Zeitz, am 31. Oktober 2015, einen wirksamen Flächennutzungsplan.
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Bebauungspläne
Der Bebauungsplan wird aus dem übergeordneten Flächennutzungsplan der Gemeinde entwickelt und regelt die mögliche Nutzungsart und Bebauung von Gebieten und/oder Grundstücken.
Ein Bebauungsplan stimmt mit den städtebaulichen Zielsetzungen überein und die Ziele der Raumordnungsplanung sowie deren Kriterien werden berücksichtigt. Die Gemeinde legt einen Bebauungsplan als Satzung fest und schafft Baurecht nach Baugesetzbuch.
Aktuelles / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
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Satzungen
Ein weiteres Planungsinstrument der Gemeinde sind Innenbereichssatzungen nach § 34 Baugesetzbuch sowie Außenbereichssatzungen nach § 35 Baugesetzbuch.
Bei der Innenbereichssatzung kann die Gemeinde schnell und ohne aufwendiges Verfahren innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Baurecht schaffen.
Die Außenbereichssatzung erstreckt sich über einen bebauten Bereich außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils, der nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist, sondern auch zu Wohnzwecken dient.
Diese Satzungen müssen mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein.
Bezeichnung | Bekanntmachung |
---|---|
Ergänzungssatzung für den Bereich Leipziger Straße/Straße nach Unterschwöditz in Zangenberg |
12.03.2008 |
Ergänzungssatzung „Platanenweg/ Kastanienplatz“ |
15.02.2006 17.06.2009 |
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Zeitz für den Bereich Teichstraße in Zangenberg |
19.07.2006 |
Abrundungssatzung Hainichener Dorfstraße/ehem. Fleischerei |
17.05.2006 |
Ortsabrundungssatzung Hainichener Dorfstraße/ehem. Garagenkomplex am Teich |
11.07.2007 |
Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße im OT Geußnitz |
20.08.2011 |
Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch für den Bereich Kaltefeld/Bauplatz/Richard-Leißling -Straße |
26.01.2013 |
Satzung gemäß § 34(4) Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch für eine Teilfläche des Flurstückes 212 sowie 64/3 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz |
18.02.2012 28.09.2013 |
Außenbereichssatzung Kloster Posa |
29.08.2015 |
Erhaltungssatzung
Die Gemeinde kann durch eine Erhaltungssatzung Gebiete festsetzen, in denen
- zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt,
- zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, oder
- bei städtebaulichen Umstrukturierungen
der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen.
Für die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart bedarf auch die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung.
Für die Stadt Zeitz wurden die folgenden Erhaltungssatzungen durch den Stadtrat beschlossen:
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Dorfentwicklungsplanung
Dorfentwicklungspläne bilden die Grundlage für eine Förderung im Rahmen der Dorferneuerung und Dorfentwicklung. Ziel der Dorfentwicklungsplanung ist es, der fortschreitenden Zerstörung des typischen dörflichen Lebensraumes entgegenzuwirken und die Arbeits- und Lebensverhältnisse der Bevölkerung zu verbessern.
Die Stadt Zeitz und ihre Ortsteile sind Mitglied in der Lokalen Aktionsgruppe Montanregion Sachsen-Anhalt-Süd.
Für Maßnahmen im kommunalen und privaten Bereich können über die Gemeinden Fördermittel beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd oder dem LEADER-Management beantragt werden.
Mit der Dorfentwicklungsplanung wurden im Zusammenwirken der BürgerInnen, Stadtverwaltung, Ortschaftsräten und Planungsbüros Leitbilder für die zukünftige Entwicklung der folgenden Ortsteile erarbeitet:
- Geußnitz mit den Ortsteilen Steinbrüchen, Wildenborn und Wildensee
- Kayna mit den Ortsteilen Lindenberg, Roda, Mahlen und Zettweil
- Würchwitz mit den Ortsteilen Bockwitz, Lobas, Stockhausen,
- Loitsch, Suxdorf
- Nonnewitz mit dem Ortsteil Unterschwöditz
- Theißen mit dem Ortsteil Reußen
- Luckenau und Zeitz mit den Ortsteilen Hainichen und Zangenberg.
Die Aktualisierung dieser Dorfentwicklungspläne erfolgt im Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2035.
Die Internetseite der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten können Sie aufrufen unter www.alff.sachsen-anhalt.de.