Schulbezirke
Für Grundschulen und Sekundarschulen legt der Schulträger mit Zustimmung der Schulbehörde Schulbezirke fest. Die SchülerInnen haben zur Erfüllung ihrer Schulpflicht die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Über Ausnahmen entscheidet im Falle der Grundschulen die Stadt Zeitz als Trägerin der Schule (Schulbezirksverzichtssatzung), im Falle der Sekundarschulen die Schulbehörde (Landesschulamt).
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Die Stadt Zeitz ist Schulträgerin der nachfolgenden öffentlichen Schulen:
- Grundschule Bergsiedlung
- Grundschule Stadtmitte
- Grundschule Zeitz-Ost
- Grundschule Zeitz- Rasberg
- Grundschule Elstervorstadt
- Grundschule Nonnewitz, OT Nonnewitz
- Grundschule „Schnaudertal“, OT Kayna
- Sekundarschule am Schwanenteich
- Sekundarschule III