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Amtliche Bekanntmachung des Burgenlandkreises und der kreisangehörigen Kommunen

Pressemitteilung der Stadt Zeitz vom 31.03.2020

Amtliche Bekanntmachung Burgenlandkreis - Der Landrat -

Bekanntmachungen des Burgenlandkreises und der kreisangehörigen Kommunen

Durch Erlass vom 23.03.2020 hat das Ministerium des Innern Erleichterungen für Beschlussfassungen in den kommunalen Gremien und bei den entsprechenden Bekanntmachungen verfügt, die zunächst bis zum 30. April 2020 gelten werden:
Danach können Informationen über Tagungsordnung und Verhandlungsgegenstände für die Vertretungen auch auf den von den Kommunen betriebenen Internetseiten erfolgen.

Informationen der Stadt Zeitz sind abrufbar unter: www.zeitz.de/bekanntmachungen

Veröffentlicht am 28.03.2020 in der Mitteldeutschen Zeitung, S. 10.

31.03.2020