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Verlosung »Zeitz - Die Kleinstadt« auf Instagram - Teilnahmebedingungen

§ 1 Wettbewerb

(1) Der Wettbewerb wird vom Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Zeitz ausgerichtet und abgewickelt. Es ist eine befristete Aktion, an der ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen teilgenommen werden kann. Die Teilnahme kann ausschließlich online erfolgen.

(2) Ein Teilnehmer nimmt an der Verlosung teil, indem er einen Kommentar unter dem dafür vorgesehenen Beitrag im Feed der Stadt Zeitz veröffentlicht (#zeitzgefühl oder #zeitzumstellung oder #auszeitz oder #zeitzräume oder #zeitzmoment). Die Teilnahme hat innerhalb der in der Verlosung genannten Frist zu erfolgen (17. Juli 2023). Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang des Kommentars im Instagram-Feed.

(3) Jeder Teilnehmer kann pro veröffentlichtem Kampagnenmotiv (#zeitzumstellung oder #auszeitz oder #zeitzräume oder #zeitzgefühl oder #zeitzmoment) ein Kommentar einreichen, das heißt ein Kommentar pro Kampagnenmotiv, max. 5 Kommentare pro Teilnehmer insgesamt).

§ 2 Teilnehmer

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind und ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Mitarbeiter der Stadt Zeitz sind von der Teilnahme an der Verlosung ausgeschlossen.

(2) Zur Teilnahme am Fotowettbewerb ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andererseits kann ein Ausschluss gemäß § 3 (3) erfolgen.

§ 3 Ausschluss von der Verlosung

(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Stadt das Recht vor, Personen von der Verlosung auszuschließen.

(2) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

(3) Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht.

(4) Die Stadt behält sich vor, auch Teilnehmer von der Verlosung auszuschließen deren Kommentare anstößig, diskriminierend, unpassend oder geschäftsschädigend sind sowie gegen das deutsche Recht verstoßen oder Eigen- bzw. Fremdwerbung enthalten.

§ 4 Durchführung und Abwicklung

(1) Jeder Teilnehmer kann gemäß der in der Verlosung definierten Anzahl von Kommentaren (ein Kommentar pro Kampagnenmotiv, max. 5 Kommentare pro Teilnehmer gesamt) teilnehmen.

(2) Die Teilnahme ist ausschließlich auf dem Wege der Veröffentlichung eines Kommentars unter dem Beitrag im Instagram-Feed der Stadt Zeitz möglich. Anderweitig eingesandte Beiträge sind nicht zugelassen.

(3) Die Gewinner werden von der Stadt schriftlich via Instagram-Kommentar bzw. Direct Message auf Instagram benachrichtigt. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden.

§ 5 Vorzeitige Beendigung der Verlosung

Die Stadt behält sich vor, die Verlosung zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Stadt insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann die Stadt von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 6 Haftung

Die Stadt Zeitz übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die sich aus einer Teilnahme der Verlosung ergeben können. Die Stadt Zeitz haftet insbesondere nicht dafür, dass:
• die Verlosung den Erwartungen und Vorstellungen der Teilnehmer entspricht
• der Server von Instagram jederzeit erreichbar ist
• alle Daten stets rechtzeitig und fehlerfrei übertragen werden
• Daten aufgrund technischen oder menschlichen Versagens gelöscht oder beschäftigt werden oder verloren gehen

§ 7 Inhalte

(1) Die im Rahmen der Verlosung eingereichten Kommentare dürfen nicht als obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal und/oder als sonst verwerflich anzusehen sein. Das Einreichen solcher Bilder kann den Ausschluss von der Verlosung gemäß § 3 dieser Teilnahmebedingungen nach sich ziehen.

(2) Die Stadt behält sich vor, eingereichte Kommentare vor oder nach der Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen zu löschen.

§ 8 Datenschutz

(1) Jeder Teilnehmer stimmt mit Einreichung eines Kommentars ausdrücklich zu, dass seine persönlichen Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung dieses Wettbewerbs gespeichert und verarbeitet werden. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter pressestelle@stadt-zeitz.de die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

(2) Die Daten der Teilnehmer an der Verlosung unterliegen den Datenschutzregelungen der Stadt Zeitz. Jegliche Nutzung personenbezogenen Daten erfolgt nur zu den genannten Zwecken und in dem zur Erreichung dieser Zwecke erforderlichen Umfang.

§ 9 Dauer
Sobald die Gewinnerinnen bzw. Gewinner ermittelt und durch die Stadt Zeitz benachrichtigt wurden, endet die Verlosung.

§ 10 Rechtsmittel
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stadt Zeitz

10.07.2023