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Baumfällung beantragen

Online-Antrag Ausnahmegenehmigung zur Baumfällung

gemäß § 5 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Zeitz
Antragsteller/in (Grundstückseigentümer/in oder nachweislich bevollmächtigte Person)

Hinweis: Falls Antragsteller und Grundstückseigentümer nicht identisch sind, muss eine Zustimmung des Eigentümers vorgelegt werden, die die Durchführung der beantragten Fäll- bzw. Schnittmaßnahmen erlaubt.


Antragsgrundstück (falls abweichend vom/n Antragsteller/in)

Upload Zustimmung Eigentümer


Maximal 10 MB und nur Dateien im Format PDF, PNG, JPG erlaubt


Prüfung des Antrags



Upload-Skizze für freizugänglich Baumbesichtigung


Maximal 10 MB und nur Dateien im Format PDF, PNG, JEPEG erlaubt

Betreffender Baumbestand (Alternative: Liste hochladen, siehe unten)

Hinweis: Soll eine Ausnahme von den Verboten des § 3 der Baumschutzsatzung aufgrund eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens erteilt werden, so sind in einem Baumbestandsplan die auf dem Grundstück vorhandenen geschützten Bäume mit Standort, Baumart und Stammumfang einzutragen und unverzüglich unter Hinweis auf die beabsichtigte Baumaßnahme der Stadt Zeitz zuzuleiten.

Bäume auf Nachbargrundstücken, die mit ihrem Kronenbereich zuzüglich 1,5 m in oder über die geplante bauliche Anlage ragen, sind ebenfalls im Bestandsplan zu verzeichnen.


Upload Liste betroffener Baumbestand


Maximal 10 MB und nur Dateien im Format PDF, PNG, JPEG erlaubt

Begründung

Hinweis: "Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung muss schriftlich unter Darlegung der Gründe bei der Stadt Zeitz beantragt werden" (§ 5 (3) Baumschutzsatzung).


Hinweis: Detailfragen werden gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sachgebiets Öffentliches Grün / Baumschutz vor Ort besprochen. Für sonstige Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets gern zur Verfügung.


Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben

Ergänzende Datenschutzerklärung

Bitte beachten Sie vor dem Absenden der Daten unsere Datenschutzerklärung

Sie haben die Möglichkeit, das Fällen von Bäumen online zu beantragen. Die digitale Antragsstellung wird über das CMS iKiss angeboten. Die erhobenen Daten während der Onlineantragsstellung im CMS iKiss werden nach 90 Tagen gelöscht.

Wenn Sie die digitale Antragstellung nutzen, werden folgende Daten temporär im CMS iKiss gespeichert:

  • Name des Antragstellers, Adresse, Telefonnummer, E-Mail
  • ggf. Name und Adresse des Eigentümers, der Eigentümerin
  • ggf. Flurstück, Gemarkung
  • ggf. Dokument "Zustimmung des Eigentümers"
  • ggf. Skizze zum Baumbestand, der gefällt werden soll
  • Liste des betroffenen Baumbestandes
  • Begründung gemäß § 5(3) Baumschutzsatzung

Die während der Antragstellung erhobenen Daten werden vom Sachgebiet Öffentliches Grün und Baumschutz weiterverarbeitet, um einen Vororttermin zu vereinbaren, die Kostenfestsetzung und die Ausnahmegenehmigung zu erstellen sowie gegebenenfalls die Kontrolle der Nachpflanzung durchzuführen. Die Daten werden auf den Servern der Stadt Zeitz gespeichert. Zusätzlich wird eine Akte (Papierform) geführt. Die Anträge und Verwaltungsakte auf unbegrenzte Dauer gespeichert. Dies ist zur Nachverfolgung von Verpflichtungen zu Ersatzpflanzungen und der Entwicklung des geschützten Baumbestands notwendig.



Die Felder mit * sind zwingend auszufüllen bzw. anzukreuzen.

Allgemeine Informationen

Die Bäume in der Stadt Zeitz und ihren Ortsteilen bilden einen wichtigen Bestandteil bei der Erhaltung und Verbesserung des Stadtklimas und der kleinklimatischen Verhältnisse. Zudem stellen sie die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebens- und Nahrungsstätte zahlreicher Tierarten sicher.


Um den Erhalt des bestehenden Baumbestandes weiterhin zu gewährleisten, wurde die Satzung zum Schutz des Baumbestandes beschlossen. Geschützt sind Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 100cm in 100cm Höhe.

Wenn geschützte Bäume gefällt oder durch Schnittmaßnahmen in ihrem Aufbau grundsätzlich verändert werden sollen, ist die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung nötig. So soll verhindert werden, dass unkontrolliert und unsachgemäß Maßnahmen und Handlungen im Wurzel- und Kronenbereich durchgeführt werden, welche zur Schädigung oder zum Absterben der Bäume führen können.

Zuständige Stelle

Die zuständige Stelle ist das Sachgebiet Öffentliches Grün / Baumschutz.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Baumfällung ist schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Zur Bearbeitung des Antrags ist ein Vororttermin notwendig. Anschließend erhalten Sie den Kostenfestsetzungsbescheid. Sobald dieser bezahlt wurde, bekommen Sie Ihre Ausnahmegenehmigung zugesandt.

Die Ausnahmegenehmigung ist ab Ausstellungsdatum ein 1 Jahr lang gültig.

Erforderliche Unterlagen

Bitte füllen Sie den Antrag auf Baumfällung aus und senden ihn unterschrieben an:

Stadt Zeitz
Sachgebiet Öffentliches Grün / Baumschutz
Altmarkt 1
06712 Zeitz

Gebühren

Verwaltungskosten entstehen in Höhe von 42,75 € entsprechend der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis vom 07.12.2018.

Bearbeitungsdauer

Nach der Vor-Ort-Besichtigung und Zahlung der Verwaltungskosten beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 1 Woche.

Rechtsgrundlage