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Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Theißen  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
Gremium: Ortschaftsrat Theißen
Datum: Do, 24.02.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 20.01.2011  
THE/0011/10  
Ö 5  
Bürgerfragestunde      
Ö 6  
Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 7  
Ausbau des Kirchweges im Ortsteil Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0462/11  
    VORLAGE
    Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Lindenstraße / des Friedensplatzes im Ortsteil Nonnewitz

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Kirchweges im Ortsteil Theißen.

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Theißen werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Kirchweg als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

   
    23.02.2011 - Bauausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Kirchweges im Ortsteil Theißen.

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Theißen werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Kirchweg als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    24.02.2011 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Kirchweges im Ortsteil Theißen.

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Theißen werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Kirchweg als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  1

 

   
    17.03.2011 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Kirchweges im Ortsteil Theißen.

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Theißen werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Kirchweg als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    24.03.2011 - Stadtrat Zeitz
    Ö 14 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0462/11   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0462/2403/11:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Kirchweges im Ortsteil Theißen.

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Theißen werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Kirchweg als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

38

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  1 (Herr Forner)

 

Ö 8  
Ausbau des Birkenweges im Ortsteil Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0463/11  
Ö 9  
Ausbau der Westecke im Ortsteil Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0464/11  
Ö 10  
Allgemeine Anfragen und Informationen      
N 11     Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 20.01.2011    
N 12     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters    
N 13     Eintragung einer Grunddienstbarkeit zur Regelung des Bestandes, dem Betrieb und der Unterhaltung der 110 KV-Freileitung der MIBRAG mbH in der Gemarkung Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebäude- und Flächenmanagement   V/STR/65/0459/11  
N 14     Ankauf der Fußwegfläche des Grundstückes Am Tagebau 2 im Ortsteil Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebäude- und Flächenmanagement   V/STR/65/0465/11  
N 15     Sachstand und Diskussion zum Dorfgemeinschaftshaus "Blauer Stern"    
N 16     Schließung der Sitzung