Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 20.01.2011 | THE/0011/10 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Ausbau des Kirchweges im Ortsteil Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0462/11 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Ausbau des Birkenweges im Ortsteil Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0463/11 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Ausbau der Westecke im Ortsteil Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0464/11 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Westecke im Ortsteil Theißen. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Theißen wird die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Westecke als Anliegerstraße klassifiziert.
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23.02.2011 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Westecke im Ortsteil Theißen. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Theißen wird die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Westecke als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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24.02.2011 - Ortschaftsrat Theißen | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Westecke im Ortsteil Theißen. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Theißen wird die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Westecke als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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17.03.2011 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Westecke im Ortsteil Theißen. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung. Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Theißen wird die Aufwandsspaltung beschlossen. Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Westecke als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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24.03.2011 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 16 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0464/11 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/0464/2403/11:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Westecke im Ortsteil Theißen. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Theißen wird die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Westecke als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 10 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 11 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 20.01.2011 | ||||||||||||||||||
N 12 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 13 | Eintragung einer Grunddienstbarkeit zur Regelung des Bestandes, dem Betrieb und der Unterhaltung der 110 KV-Freileitung der MIBRAG mbH in der Gemarkung Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebäude- und Flächenmanagement | V/STR/65/0459/11 | |||||||||||||||||
N 14 | Ankauf der Fußwegfläche des Grundstückes Am Tagebau 2 im Ortsteil Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebäude- und Flächenmanagement | V/STR/65/0465/11 | |||||||||||||||||
N 15 | Sachstand und Diskussion zum Dorfgemeinschaftshaus "Blauer Stern" | ||||||||||||||||||
N 16 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||