Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 21.06.2012 sowie der Sondersitzung vom 07.06.2012 | THE/0034/12 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 7 | 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 16.03.2012 | V/STR/10/0809/12 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 16.03.2012.
Dr. Kunze Oberbürgermeister
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30.08.2012 - Ortschaftsrat Theißen | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis:
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10.09.2012 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 16.03.2012. Abstimmungsergebnis:
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13.09.2012 - Ortschaftsrat Kayna | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 16.03.2012. Abstimmungsergebnis:
Anhörung: Beschluss - Nr. 66 / 23 / V / 12
Der Ortschaftsrat empfiehlt nach dieser Anhörung einstimmig dem Stadtrat die Beschlussfassung.
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18.09.2012 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 16.03.2012. Abstimmungsergebnis:
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19.09.2012 - Ortschaftsrat Luckenau | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 16.03.2012. Abstimmungsergebnis:
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20.09.2012 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 16.03.2012. Abstimmungsergebnis:
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27.09.2012 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 11 - geändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/10/0809/12 | |||||||||||||||||||
Hierzu liegen Ergänzungsblätter mit Änderungen aus. Der Bürgermeister, Herr Otto, gibt dazu Erläuterungen: Der Bürgermeister, Herr Otto, konnte im gestrigen Ältestenrat noch eine Bitte äußern, und zwar ging es darum, dass im § 8 Absatz 1, in dem sich die Tabelle befindet, eine festgelegte Stundenanzahl für die Hortbetreuung von 6 Stunden steht. Dies ist allerdings ein redaktionelles Versehen, da die Betreuung auch darüber hinaus gehen kann, nämlich fast 7 Stunden am Tag mit Frühhort und Nachmittagshort und die Verwaltung natürlich keine Begrenzung dieser Zeit einbringen will, d. h., der Bürgermeister, Herr Otto, schlägt vor, dass an dieser Stelle „6 h“ gestrichen wird und dies in dieser Satzung durch folgende Satzeinfügung verankern: Im § 8 Abs.1 der Tabelle – Spalte Hort - ist der Zusatz „6 h“ zu streichen.
Beschluss mit der Änderung: Im § 8 Abs.1 der Tabelle – Spalte Hort - ist der Zusatz „6 h“ zu streichen. Beschluss-Nr. V/STR/10/0809/2709/12: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 16.03.2012.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Personalbesetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz vom 01.08.2012 bis 31.07.2013 | V/STR/40/0813/12 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Diskussion zum Haushalt betreffs Maßnahmen für die Ortschaft Theißen | ||||||||||||||||||
Ö 10 | Vorschläge zu Investitionsmaßnahmen, finanziert aus der Rücklage der Gemeinde Theißen, in der Ortschaft Theißen | ||||||||||||||||||
Ö 11 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 12 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 21.06.2012 | ||||||||||||||||||
N 13 | Grundstücksangelegenheit ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebäude- und Flächenmanagement | V/STR/65/0815/12 | |||||||||||||||||
N 14 | Grundstücksangelegenheit ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebäude- und Flächenmanagement | V/STR/65/0816/12 | |||||||||||||||||
N 15 | Information zur Grundstücksangelegenheit Gemarkung Theißen Flur 2, Flurstück 136/37, Spielplatz Mittelstraße, Eigentümer Wohnbau Theißen e.G. - Entscheidung des Ortschaftsrates zu Kauf oder Nutzungs- und Pflegevertrag | ||||||||||||||||||
N 16 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 17 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||