Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 16.04.2013 | NON/0043/13 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Zustimmung des Stadtrates zum Städtebaulichen Vertrag für die anteilige Kostenübernahme zur Erstellung des Bebauungsplanes "Ortsumgehung Nonnewitz" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0974/13 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Ausbau der Dorfstraße im Ortsteil Nonnewitz von der Einmündung Hauptstraße (L 191) bis zum Kurvenbereich Dorfstraße - K 2608 einschließlich Flurstück 32/11 der Flur 2 und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: Fachbereich TechnischesZeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0979/13 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Dorfstraße im Ortsteil Nonnewitz.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Dorfstraße als Anliegerstraße klassifiziert.
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21.05.2013 - Ortschaftsrat Nonnewitz | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Dorfstraße im Ortsteil Nonnewitz. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen. Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig. Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Dorfstraße als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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22.05.2013 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Dorfstraße im Ortsteil Nonnewitz.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Dorfstraße als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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30.05.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Dorfstraße im Ortsteil Nonnewitz.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Dorfstraße als Anliegerstraße klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
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06.06.2013 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 14 - zurückgestellt | |||||||||||||||||||
11.07.2013 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0979/13 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/0979/110713: Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Dorfstraße im Ortsteil Nonnewitz.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Dorfstraße als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 10 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 16.04.2013 | ||||||||||||||||||
N 11 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Information des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 12 | Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung des Bebauungsplanes "Ortsumgehung Nonnewitz" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0975/13 | |||||||||||||||||
N 13 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||