Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Ortschaftsratssitzung 01/VI/14 vom 10.07.2014 | KAY/0042/14 | |||||
Ö 5 | Bürgeranfragen zur Ortschaft Kayna | ||||||
Ö 6 | Bericht der Ortsbürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft Kayna, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||
Ö 7 | Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates zum Bericht | ||||||
Ö 8 | Beschlussfassung über die Nachtragssatzung 2014 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen | VI/STR/20/0040/14 | |||||
Ö 9 | Feuerwehrsatzung | VI/STR/32/0044/14 | |||||
Ö 10 | Kostensatzung Feuerwehr | VI/STR/32/0045/14 | |||||
Ö 11 | Verfahren zur Durchführung von Einwohnerfragestunden | VI/STR/10/0054/14 | |||||
VORLAGE | |||||||
1. Im Rahmen der ordentlichen öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates sind für die Einwohner der Stadt, die in der Ortschaft Nonnewitz wohnen, Einwohnerfragestunden nach folgendem Verfahren durchzuführen: 1. Der Ortsbürgermeister legt in der Einladung zur Sitzung den Beginn der Fragestunde fest. Er stellt in der Sitzung den Beginn und das Ende der Fragestunde fest. Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Einwohner der Ortschaft ein kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein.
2. Jeder Einwohner der Ortschaft ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, höchstens zwei Fragen zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die Angelegenheiten der Ortschaft betreffen. Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Fragestunde sein.
3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Ortsbürgermeister, den Oberbürgermeister oder einem vom Oberbürgermeister beauftragten Vertreter. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der Fragesteller eine schriftliche Antwort durch den Oberbürgermeister, die innerhalb von sechs Wochen erteilt werden muss.
2. Entsprechend dieser Beschlussfassung ist das Verfahren der Durchführung von Fragestunden in der Hauptsatzung zu regeln. |
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Ö 12 | Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz | VI/STR/10/0059/14 | |||||
Ö 13 | Baumaßnahmen in der Ortschaft 2013/2014 - Sachstandsbericht | ||||||
Ö 14 | Sitzungstermine des Ortschaftsrates Kayna im 2.Halbjahr 2014 | ||||||
Ö 15 | Allgemeine Anfragen, Anregungen und Informationen | ||||||
N 16 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Ortschaftsratssitzung 01/VI/14 vom 10.07.2014 | ||||||
N 17 | Fortführung des Berichtes der Ortsbürgermeisterin über nichtöffentliche Angelegenheiten | ||||||
N 18 | Grundstücksangelegenheit | VI/STR/65/0034/14 | |||||
N 19 | Grundstücksangelegenheit | VI/STR/65/0032/14 | |||||
N 20 | Bauvoranfragen und Grundstücksangelegenheiten | ||||||
N 21 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an die Ortsbürgermeisterin / Informationen der Ortsbürgermeisterin | ||||||
N 22 | Schließung der Sitzung | ||||||