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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
Datum: Mo, 24.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00
Raum: Freiligrathstraße, 06712 Zeitz
Ort: Haus der Jugend

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Rundgang durch das Haus der Jugend      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport und der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 5  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vom 13.10.2014  
BIA1/0002/14  
Ö 6  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport      
Ö 7  
Vorstellung des Seniorenbeirates im Stadtrat Zeitz (mündlich)      
Ö 8  
Vorstellung des Jugendbeirates im Stadtrat Zeitz (mündlich)      
Ö 9  
Gedenktafeln für Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0103/14  
    VORLAGE
   

„Für die Anbringung der Zeitzer Gedenktafel soll als einziges Kriterium der zu Ehrenden deren Leistungen für oder in Zeitz gelten. Politische Überzeugungen oder Alibifunktionen bleiben unberücksichtigt. Grundsätzlich sollen nur Personen bzw. Institutionen mit einer Gedenktafel bedacht werden, die auch von überregionaler Bedeutung sind. Neben Persönlichkeiten werden bei der Gedenktafel aber auch die Erinnerung bzw. das Gedenken an historische Stätten, Institutionen, Plätze und Gebäude berücksichtigt.“

 

1)     Zur Beantragung der Anbringung einer Gedenktafel in Zeitz ist das Formular entsprechend Anlage 1 zu verwenden.

 

2)     Jeder Antrag wird nach inhaltlicher Prüfung durch das Museum und das Stadtarchiv Zeitz dem Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vorgelegt. Die Entscheidung zur Anbringung der Tafel trifft der Oberbürgermeister als Bauaufsichts- und Untere Denkmalschutzbehörde.

 

3)     Die Gedenktafeln werden nach folgendem Muster gefertigt:

Größe:                             40 cm x 60 cm

Material:                             Juramarmor

Schriftart:               Schrifttype Myriad Pro (Versalien für den Namen,                        laufender Text in Groß- und Kleinbuchstaben

 

4)     Der Antragsteller trägt die Kosten für Herstellung und Anbringung der Gedenktafel.

 

   
    24.11.2014 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
    Ö 9 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1)     Zur Beantragung der Anbringung einer Gedenktafel in Zeitz ist das Formular entsprechend Anlage 1 zu verwenden.

 

2)     Jeder Antrag wird nach inhaltlicher Prüfung durch das Museum und das Stadtarchiv Zeitz dem Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vorgelegt. Die Entscheidung zur Anbringung der Tafel trifft der Oberbürgermeister als Bauaufsichts- und Untere Denkmal- schutzbehörde.

 

3)     Die Gedenktafeln werden nach folgendem Muster gefertigt:

Größe:                             40 cm x 60 cm

Material:                             Juramarmor

Schriftart:               Schrifttype Myriad Pro (Versalien für den Namen,                        laufender Text in Groß- und Kleinbuchstaben)

 

4)     Der Antragsteller trägt die Kosten für Herstellung und Anbringung der Gedenktafel.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Im Namen der Ausschussmitglieder bedankt sich Frau Reinhardt für die intensive Arbeit des Fachbereiches, die zur heutigen Beschlussempfehlung beigetragen hat.

 

   
    11.12.2014 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 13 - geändert beschlossen
    Geänderter Beschluss:

Geänderter Beschluss:

 

„Für die Anbringung der Zeitzer Gedenktafel soll als einziges Kriterium der zu Ehrenden deren Leistungen für oder in Zeitz gelten. Politische Überzeugungen oder Alibifunktionen bleiben unberücksichtigt. Grundsätzlich sollen nur Personen bzw. Institutionen mit einer Gedenktafel bedacht werden, die auch von überregionaler Bedeutung sind. Neben Persönlichkeiten werden bei der Gedenktafel aber auch die Erinnerung bzw. das Gedenken an historische Stätten, Institutionen, Plätze und Gebäude berücksichtigt.“

 

1)     Zur Beantragung der Anbringung einer Gedenktafel in Zeitz ist das Formular entsprechend Anlage 1 zu verwenden.

 

2)     Jeder Antrag wird nach inhaltlicher Prüfung durch das Museum und das Stadtarchiv Zeitz dem Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vorgelegt. Die Entscheidung zur Anbringung der Tafel trifft der Oberbürgermeister als Bauaufsichts- und Untere Denkmal- schutzbehörde.

 

3)     Die Gedenktafeln werden nach folgendem Muster gefertigt:

Größe:                             40 cm x 60 cm

Material:                             Juramarmor

Schriftart:               Schrifttype Myriad Pro (Versalien für den Namen,                        laufender Text in Groß- und Kleinbuchstaben

 

4)     Der Antragsteller trägt die Kosten für Herstellung und Anbringung der Gedenktafel.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

  9

Ja-Stimmen:

  8

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    18.12.2014 - Stadtrat Zeitz
    Ö 22 - geändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/40/0103/14   
    Veränderung der Anwesenheit:

Veränderung der Anwesenheit:

Herr Exler befindet sich nicht im Sitzungssaal, so dass zur Behandlung und Abstimmung des Top 22 31 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.

 

Hierzu liegt ein Austauschblatt mit einem geänderten Beschluss des Haupt- und Wirtschaftsausschusses aus, welcher hier im Stadtrat zur Abstimmung  steht.

 

 

Beschluss mit der Änderung:

Beschluss-Nr.  VI/STR/40/0103/1812/14

„Für die Anbringung der Zeitzer Gedenktafel soll als einziges Kriterium der zu Ehrenden deren Leistungen für oder in Zeitz gelten. Politische Überzeugungen oder Alibifunktionen bleiben unberücksichtigt. Grundsätzlich sollen nur Personen bzw. Institutionen mit einer Gedenktafel bedacht werden, die auch von überregionaler Bedeutung sind. Neben Persönlichkeiten werden bei der Gedenktafel aber auch die Erinnerung bzw. das Gedenken an historische Stätten, Institutionen, Plätze und Gebäude berücksichtigt.“

 

1)     Zur Beantragung der Anbringung einer Gedenktafel in Zeitz ist das Formular entsprechend Anlage 1 zu verwenden.

 

2)     Jeder Antrag wird nach inhaltlicher Prüfung durch das Museum und das Stadtarchiv Zeitz dem Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vorgelegt. Die Entscheidung zur Anbringung der Tafel trifft der Oberbürgermeister als Bauaufsichts- und Untere Denkmalschutzbehörde.

 

3)     Die Gedenktafeln werden nach folgendem Muster gefertigt:

Größe:                             40 cm x 60 cm

Material:                             Juramarmor

Schriftart:               Schrifttype Myriad Pro (Versalien für den Namen,                        laufender Text in Groß- und Kleinbuchstaben

 

4)     Der Antragsteller trägt die Kosten für Herstellung und Anbringung der Gedenktafel.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 10  
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2015 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen      
Ö 11  
Informationen aus dem Fachbereich Soziales Zeitz      
Ö 12  
Allgemeine Anfragen      
N 13     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 14     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vom 13.10.2014    
N 15     Allgemeine Anfragen    
N 16     Schließung der Sitzung