Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 04.09.2014 | THE/0001/14 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Änderung des Geltungsbereiches und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5/2 "Am Sandberg" | VI/STR/65/0066/14 | |||||||||||||||||
Ö 8 | 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungssatzung vom 11.11.2010 | VI/STR/65/0071/14 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung zur „Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung“ vom 11.11.2010. |
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28.10.2014 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung zur „Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung“ vom 11.11.2010.
Abstimmungsergebnis:
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11.11.2014 - Ortschaftsrat Zangenberg | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Frau Busse: - erläuterte ausführlich die Notwendigkeit der Änderung der Straßenreinigungssatzung. Mit Eingemeindung der einzelnen Ortschaften gilt grundsätzlich das Ortsrecht der Stadt Zeitz für die aufgenommenen Ortschaften. Es gab jedoch abweichende Regelungen in den Gebietsänderungsverträgen der einzelnen Ortschaften Um Ortsrecht für alle Gemeinden herzustellen ist die Änderung notwendig. Sie erläuterte dass die Notwendigkeit der Reinigungshäufigkeit geprüft wird und dann die Straßen in die Reinigungsklassen eingestuft werden. Die Reinigung der Straßen wurde dem SSBZ übertragen. Hierzu gibt es Verträge die klar regeln wann und wie oft gekehrt wird. - Da Frau Thierfelder und weitere Anlieger der Leipziger Straße die Notwendigkeit des 1 mal wöchentlichen Kehrens bezweifeln, bittet der Ortschaftsrat den Fachbereich Technisches Zeitz um Überprüfung der Möglichkeit einer Umstufung der Leipziger Straße in Zangenberg von Reinigungsklasse B in Reinigungsklasse C 1. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung zur „Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung“ vom 11.11.2010.
Abstimmungsergebnis:
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24.11.2014 - Ortschaftsrat Pirkau | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Frau Busse: - informiert den Ortschaftsrat darüber, dass die Pirkauer Dorfstraße nicht im Straßenverzeichnis der maschinell zu reinigenden Straßen aufgelistet ist (Klasse C2). Diese Aufgabe wird von den Anliegern erledigt. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung zur „Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung“ vom 11.11.2010.
Abstimmungsergebnis:
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26.11.2014 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung zur „Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung“ vom 11.11.2010.
Abstimmungsergebnis:
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11.12.2014 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 17 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung zur „Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung“ vom 11.11.2010.
Abstimmungsergebnis:
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18.12.2014 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 16 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0071/14 | |||||||||||||||||||
Der Oberbürgermeister informiert über folgende redaktionelle Änderung: Im § 11 ist folgender Satz zu streichen: „Im Satz 1 wird die Formulierung „§ 6 Abs. 7 GO LSA“ gestrichen und durch die Formulierung „§ 8 Abs. 6 KVG LSA“ ersetzt.“ Mit der Artikelsatzung ist dies bereits beschlossen.
Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/65/0071/1812/14: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung zur „Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung“ vom 11.11.2010.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung vom 15.03.2012 | VI/STR/65/0072/14 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Allgemeine Anfragen und Anregungen | ||||||||||||||||||
N 11 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 04.09.2014 | ||||||||||||||||||
N 12 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 13 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||