Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 04.09.2014 | THE/0001/14 | |||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Änderung des Geltungsbereiches und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5/2 "Am Sandberg" | VI/STR/65/0066/14 | |||||||||||||||||||||
Ö 8 | 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungssatzung vom 11.11.2010 | VI/STR/65/0071/14 | |||||||||||||||||||||
Ö 9 | 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung vom 15.03.2012 | VI/STR/65/0072/14 | |||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung“ vom 15.03.2012. |
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28.10.2014 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung“ vom 15.03.2012.
Abstimmungsergebnis:
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11.11.2014 - Ortschaftsrat Zangenberg | |||||||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||
Der Kalkulationszeitraum für die Gebühren richtet sich nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen Anhalt und soll einen Zeitraum von 3 Jahren nicht übersteigen. Der letzte Zeitraum lief ab dem Jahr 2009 bis 2011. So das jetzt die tatsächlichen Kosten der Jahre 2012 2013 und 2014 in die Kalkulation einflossen. Die tatsächlichen Kosten ergaben in jedem Haushaltjahr eine Unterdeckung. Frau Busse: - erläuterte die Ermittlung der tatsächlichen Kosten und beantwortete die Fragen der Ortschaftsratsmitglieder. Die Gebührenhöhe für die Haushaltjahre 2015-2017 wird sich erhöhen. Der Ortschaftsrat bat zu überprüfen, ob durch Verlängerung des Kehrrhythmus die Gebührenerhöhung verhindert werden kann. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung“ vom 15.03.2012.
Abstimmungsergebnis:
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24.11.2014 - Ortschaftsrat Pirkau | |||||||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||
- Da die Straßenreinigung im Ortsteil Pirkau von den Anliegern selbst ausgeführt wird, fallen hierfür keine Gebühren an. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung“ vom 15.03.2012.
Abstimmungsergebnis:
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02.12.2014 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | |||||||||||||||||||||||
Ö 13 - | |||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung“ vom 15.03.2012.
Abstimmungsergebnis:
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18.12.2014 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0072/14 | |||||||||||||||||||||||
Veränderung der Anwesenheit: Herr Hartung verlässt die Sitzung, ab 18.35 Uhr sind 32 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/65/0072/1812/14: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung“ vom 15.03.2012.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 10 | Allgemeine Anfragen und Anregungen | ||||||||||||||||||||||
N 11 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 04.09.2014 | ||||||||||||||||||||||
N 12 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||||||||
N 13 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||