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Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz
Gremium: Ortschaftsrat Geußnitz
Datum: Di, 28.10.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50
Raum: Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen"
Ort: 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Teile der Sitzungen vom 27.05.2014 und vom 09.09.2014  
GEU/0001/14  
Ö 5  
Bürgerfragestunde      
Ö 6  
Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 7  
Änderung des Geltungsbereiches und Teilaufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 - 2 "Geußnitz-Nord" der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0070/14  
Ö 8  
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungssatzung vom 11.11.2010  
VI/STR/65/0071/14  
Ö 9  
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung vom 15.03.2012  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0072/14  
    VORLAGE
   

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung“ vom 15.03.2012.

   
    28.10.2014 - Ortschaftsrat Geußnitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung“ vom 15.03.2012.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    11.11.2014 - Ortschaftsrat Zangenberg
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Der Kalkulationszeitraum für die Gebühren richtet sich nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen Anhalt und soll einen Zeitraum von 3 Jahren nicht übersteigen

Der Kalkulationszeitraum für die Gebühren richtet sich nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen Anhalt und soll einen Zeitraum von 3 Jahren nicht übersteigen. Der letzte Zeitraum lief ab dem Jahr 2009 bis 2011. So das jetzt die tatsächlichen Kosten der Jahre 2012 2013 und 2014 in die Kalkulation einflossen. Die tatsächlichen Kosten ergaben in jedem Haushaltjahr eine Unterdeckung.

Frau Busse:

- erläuterte die Ermittlung der tatsächlichen Kosten und beantwortete die Fragen der

  Ortschaftsratsmitglieder. Die Gebührenhöhe für die Haushaltjahre 2015-2017 wird sich

  erhöhen.

Der Ortschaftsrat bat zu überprüfen, ob durch Verlängerung des Kehrrhythmus die Gebührenerhöhung verhindert werden kann.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung“ vom 15.03.2012.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

3

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    24.11.2014 - Ortschaftsrat Pirkau
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    - Da die Straßenreinigung im Ortsteil Pirkau von den Anliegern selbst ausgeführt wird, fallen

- Da die Straßenreinigung im Ortsteil Pirkau von den Anliegern selbst ausgeführt wird, fallen

  hierfür keine Gebühren an.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung“ vom 15.03.2012.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    02.12.2014 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
    Ö 13 - 
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung“ vom 15.03.2012.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    18.12.2014 - Stadtrat Zeitz
    Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0072/14   
    Veränderung der Anwesenheit:

Veränderung der Anwesenheit:

Herr Hartung verlässt die Sitzung, ab 18.35 Uhr sind 32 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0072/1812/14:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung“ vom 15.03.2012.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

32

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

  6

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 10  
Allgemeine Anfragen und Informationen      
N 11     Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 09.09.2014    
N 12     Besetzung Gemeindearbeiter Geußnitz - mündliche Information    
N 13     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters    
N 14     Schließung der Sitzung