Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 05/VI/15 vom 15.01.2015, 06/VI/15 vom 26.02.2015, 07/VI/15, vom 09.04 und 08/VI/15, vom 26.05.2015, 10/VI/15 vom 22.09.2015, 11/VI/15 vom 29.10.2015, 12/VI/15 vom 03.12.2015; 13/VI/16 vom 03.03.2016, 15/VI/16 vom 02.06.2016, 16/VI/16 vom 25.08.2016 und 17/VI/16 vom 13.10.2016 | KAY/0018/16 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bürgeranfragen zur Ortschaft Kayna | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht der Ortsbürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft Kayna, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates zum Bericht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen | VI/STR/40/0438/16 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
1) die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) vom 08.11.2013 und 2) die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013. |
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15.11.2016 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Gentsch informiert darüber, dass er und seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werden.
Herr Exler kommt 17.10 Uhr zur Sitzung. Damit sind 6 stimmberechtigte Stadträte anwesend.
Nach eingehender Diskussion wird über die Vorlage wie folgt abgestimmt.
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
1) die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) vom 08.11.2013 und 2) die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013.
Abstimmungsergebnis:
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28.11.2016 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Damit ergibt sich folgende geänderte Beschlussempfehlung für den Stadtrat:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013.
1) Die Kostenbeiträge für Kinder unter drei Jahren erhöhen sich je Betreuungsdauer zum 01.01.2017, zum 01.01.2018 und zum 01.01.2019 um je 5,00 Euro.
2) Die Kostenbeiträge für Schulkinder betragen ab dem 01.01.2017 bis 31.12.2019
2 Stunden täglich in der Zeit von 05:30 Uhr bis 07:30 Uhr 20,00 Euro /monatlich 4 Stunden täglich oder 20 Wochenstunden 45,00 Euro /monatlich 6 Stunden täglich oder 30 Wochenstunden 65,00 Euro /monatlich ausschließlich in den Ferien 35,00 Euro /wöchentlich
Für die Betreuung in den Ferien wird kein zusätzlicher Kostenbeitrag erhoben.
Die Regelungen in § 5 Abs. 3 der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) in ihrer aktuellen Fassung bleiben unverändert.
Abstimmungsergebnis:
Der Fachbereich Soziales Zeitz wird die geänderte Fassung einschließlich der Korrektur der Anlagen zeitnah per E-Mail an alle Mitglieder des Stadtrates versenden. Dies ist am 30.11.2016 erfolgt.
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29.11.2016 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen durch Frau Langenberg: - Neuberechnung der Beiträge alle 3 Jahre. Zwar gibt es höhere Zulagen, aber trotzdem reicht es nicht. Bildungsausschluss hat auf letzter Sitzung folgende Änderung zur Beschlußvorlage zugestimmt: - Gebühren im Krippenbereich werden nur um 5 € pro Jahr angehoben (d.h. z.B. bei 5h Unterbringung: 2017: 120 €, 2018: 125 €, 2019: 130 €), - Hortbereich: in den Ferien Variante B ohne 2 € pro Ferientag. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt 1) die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) vom 08.11.2013 und 2) die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013.
Abstimmungsergebnis:
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29.11.2016 - Ortschaftsrat Luckenau | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - abgelehnt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Besser erhält das Wort: - Sie macht Ausführungen zur Beschlussvorlage Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt 1) die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) vom 08.11.2013 und 2) die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013.
Abstimmungsergebnis:
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29.11.2016 - Ortschaftsrat Theißen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - abgelehnt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Besser: - berichtet, dass es sich um den Beschluss handle der bereits abgewiesen wurde. Die Rückstellung letztlich vom Stadtrat Zeitz war (1.) bedingt, da noch keine klare Summe der Zuschüsse vom Land zur der Zeit vorlag und (2.) die Hortbeiträge unwirtschaftlich erschienen im Rahmen des Aufwandes in der Verwaltung. Dieses wurde in dieser Beschlussvorlagen nochmal überarbeitet und verschiedenen Gremien vorgelegt. Zu (1.) - Am 02.09.2016 wurde das KiFög verabschiedet. Das LSA bezuschusst die Stadt mit einer Summe von 20,5 Mio EUR (57,33 EUR/Kind). Demnach kann die Stadt Zeitz im Jahr 2016 mit Mehreinnahmen von ca. 275 T EUR und im Jahr 2017 von ca. 600 T EUR, für die Jahre 2018/2019 wurde die Angaben pauschal übertragen, da noch keine Zahlen vorliegen. Es ist jedoch zu beachten das die Personalkosten durch die gesetzlichen Tariferhöhungen gestiegen sind. Die zugrundeliegende Kalkulation liegt im Fachbereich aus und wird den Stadträten zudem in digitaler Form zur Verfügung gestellt. zu (2.) - Der tatsächliche Anteil der genutzten Tage wird einen Monat nach der Nutzung (Ferien) in Rechnung gestellt. HINWEIS: Der Bildungsausschuss hat am 28.11.2016 einen neue Beschlussvorlage präsentiert. → Anlage 1 Hier wurden speziell die Krippenbeiträge verändert. Neue Staffelung um 5er Schritte ansteigend und der Zusatzbeitrag für Feriennutzung soll gestrichen werden. Fragen der Ortschaftsräte: Herr Schlennstedt: - Warum ist nun auch dieser niedrigere Beitrag beschlussfähig? Frau Besser: - weißt darauf hin, dass auch eine geringe Erhöhung nicht zu unterschätzen sei Herr Ham: - Warum müssen wieder die Eltern zahlen? Oftmals sind es junge Eltern die für Nachwuchs sorgen und arbeiten gehen müssen um Ihrem Lebensunterhalt zu finanzieren. Herr Fuckner: - fragt sich auch was das mit den Versprechen der Bundesregierung auf sich hat die Bildung zu unterstützen, wenn die Städte nun doch zu einer Erhöhung aufgefordert werden, weil zu wenig Zuschüsse vom Land kommen. Herr Köstler: - Stellt den Antrag nach dem Vorschlag aus dem Bildungsausschuss zu beschließen. Zudem appelliert er an die Bundespolitik, diese muss tätig. Die Bildung kann längst nicht mehr allein durch Land und Kommunen getragen werden.
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt 1) die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) vom 08.11.2013 und 2) die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013.
Abstimmungsergebnis: (für Ortschaft Theißen)
Abstimmungsergebnis: (für Ortschaft Luckenau) Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 6 davon anwesend: 6 Ja-Stimmen: / Nein-Stimmen: 6 Stimmenthaltungen: / von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: /
Abstimmung über Änderungssatzung für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen VI/STR/40/0438/16 gemäß dem Antrag der Vorschlage des Bildungsausschusses nachzugehen (Anlage 1)
Abstimmungsergebnis: (für Ortschaft Theißen) Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 10 davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: / Stimmenthaltungen: 1 von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: /
>> Ortschaftsräte Luckenau, Nonnewitz, Pirkau und Zangenberg verlassen den Saal << |
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08.12.2016 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 - geändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/40/0438/16 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
geänderter Beschluss: Beschluss-Nr.VI/STR/40/0438/0812/16:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013.
1) Die Kostenbeiträge für Kinder unter drei Jahren erhöhen sich je Betreuungsdauer zum 01.01.2017, zum 01.01.2018 und zum 01.01.2019 um je 5,00 Euro.
2) Die Kostenbeiträge für Schulkinder betragen ab dem 01.01.2017 bis 31.12.2019
2 Stunden täglich in der Zeit von 05:30 Uhr bis 07:30 Uhr20,00 Euro /monatlich 4 Stunden täglich oder 20 Wochenstunden45,00 Euro /monatlich 6 Stunden täglich oder 30 Wochenstunden65,00 Euro /monatlich ausschließlich in den Ferien35,00 Euro /wöchentlich
Für die Betreuung in den Ferien wird kein zusätzlicher Kostenbeitrag erhoben.
Die Regelungen in § 5 Abs. 3 der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) in ihrer aktuellen Fassung bleiben unverändert.
Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:
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Ö 9 | Baumaßnahmen in der Ortschaft 2016 - Sachstandsbericht / Information - Zwischenstand zur Entwicklung des Grundstückes Waldstraße 5 - Zwischenstand zur Errichtung einer Kläranlage durch den AZV Weiße Elster / Hasselbach - Thierbach | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Verwendung der Ortschaftsmittel 2016 für die Ortschaft Kayna – Nachbeschluss zur Mittelvergabe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Vorbereitung 27. Kaynaer Weihnachtsmarkt am 1. Advent | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Sitzungstermine des Ortschaftsrates / Stadtrates 2017 Information | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Allgemeine Anfragen, Anregungen und Informationen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 14 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 05/VI/15 vom 15.01.2015, 06/VI/15 vom 26.02.2015, 07/VI/15, vom 09.04 und 08/VI/15, vom 26.05.2015, 10/VI/15 vom 22.09.2015, 11/VI/15 vom 29.10.2015, 12/VI/15 vom 03.12.2015; 03.03.2016, 15/VI/16 vom 02.06.2016, 16/VI/16 vom 25.08.2016 und 17/VI/16 vom 13.10.2016 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15 | Fortführung des Berichtes der Ortsbürgermeisterin über nichtöffentlichen Angelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Bauvoranfragen und Grundstücksangelegenheiten Stellungnahmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 17 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an die Ortsbürgermeisterin / Informationen der Ortsbürgermeisterin | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 18 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||