Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
Bezeichnung: |
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses |
Gremium: |
Haupt-und Wirtschaftsausschuss |
Datum: |
Do, 19.01.2017 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
17:00 - 18:40 |
Raum: |
Friedenssaal |
Ort: |
Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 01.12.2016 |
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HAU1/0023/16 |
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Ö 5 |
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Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses |
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Ö 6 |
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Bürgerfragestunde |
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Ö 7 |
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Ernennung des stellvertretenden Stadtwehrleiters sowie Ernennung und Berufung von Ortswehrleitern und deren Stellvertretern |
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VI/STR/32/0494/17 |
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Ö 8 |
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Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung hier: Schließung der Medienausleihstelle der Stadtbibliothek "Martin Luther", Käthe-Niederkirchner-Straße 50 |
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VI/STR/40/0481/16 |
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Ö 9 |
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Genehmigung der Annahme von Spenden gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 13 Hauptsatzung der Stadt Zeitz |
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VI/STR/40/0488/16 |
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Ö 10 |
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Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz |
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VI/STR/40/0492/17 |
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Ö 11 |
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Str. in Zeitz - der Stadt Zeitz |
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VI/STR/65/0472/16 |
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VORLAGE |
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Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 74 der Stadt Zeitz – Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz – wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der Bebauungsplan Nr. 74 der Stadt Zeitz – Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 74 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
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11.01.2017 - Bauausschuss |
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Ö 5 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 74 der Stadt Zeitz – Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz – wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der Bebauungsplan Nr. 74 der Stadt Zeitz – Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 74 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 | davon anwesend: | 5 | Ja-Stimmen: | 4 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 1 |
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26.01.2017 - Stadtrat Zeitz |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0472/16 |
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Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/65/0472/2601/16: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 74 der Stadt Zeitz – Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz – wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der Bebauungsplan Nr. 74 der Stadt Zeitz – Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 74 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 | davon anwesend: | 34 | Ja-Stimmen: | 31 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 2 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 1 (Herr Schröder) |
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Ö 12 |
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Stand der Beantragung von Fördermitteln aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen – Anhalt 2014 bis 2020 in Verbindung mit Stadtumbaumaßnahmen Programmbereich Aufwertung |
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VI/STR/65/0480/16 |
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Ö 13 |
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Entsendung eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes in den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH |
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VI/STR/OB/0496/17 |
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Ö 14 |
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Allgemeine Anfragen und Informationen |
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N 15 |
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Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung |
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N 16 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 01.12.2016 |
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N 17 |
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Allgemeine Anfragen und Informationen |
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N 18 |
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Schließung der Sitzung |
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