Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 09.03.2017 | KAY/0023/17 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bürgeranfragen zur Ortschaft Kayna | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht der Ortsbürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft Kayna, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates zum Bericht | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen | VI/STR/20/0536/17 | |||||||||||||||||
Ö 9 | 1. Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Rückführung des Liquiditätskredites | VI/STR/20/0534/17 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung | VI/STR/65/0512/17 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
|
|||||||||||||||||||
14.03.2017 - Ortschaftsrat Würchwitz | |||||||||||||||||||
Ö 7 - | |||||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||
14.03.2017 - Ortschaftsrat Zangenberg | |||||||||||||||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Herr Immisch: - informierte die Ortschaftsräte über die Notwendigkeit der Änderung der Baumschutzsatzung. Die zurzeit gültige Satzung tritt am 24.07.2017 außer Kraft. Für den Fall, dass die Stadt Zeitz keine weitere Baumschutzsatzung erlässt, gelten die Bedingungen gemäß §§14ff Bundesnaturschutzgesetz und Bestimmungen des §39 BNatschG und Fällgenehmigungen müssten dann beim Burgenlandkreis gestellt werden. Für betroffene Bürger entstehen Mehrbelastungen und höhere Kosten. Wichtigste Änderung ist die Änderung des Stammumfangs der geschützten Bäume von 100 cm auf 80 cm zu reduzieren. Dies entspricht der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde. Eine stichprobenartige Prüfung verschiedener Baumschutzsatzungen im Burgenlandkreis ergab, dass überwiegend Bäume ab einen Stammumfang von 65 bis 80 cm unter Schutz gestellt sind. Weiterhin wurde § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 2 um Pkt. J ergänzt. - Der Reduzierung des Stammumfangs auf 80 cm kann nicht zugestimmt werden. Der Ortschaftsrat ist der Meinung, dass die bisherige Regelung gut von den Bürgern angenommen wurde und die Änderung eine Verschlechterung der Bedingungen für die Bürger darstellt. Antrag und Beschluss: Der Ortschaftsrat stimmt über die Änderung des § 2 in der Baumschutzsatzung, den Stammumfang von 100 cm auf 80 cm für geschützte Bäume zu reduzieren, ab.
Beschluss Vorlage-Nr. VI/STR/65/0512/17 Satzung zum Schutz des Baumschutzbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung Der Ortschaftsrat beschließt in seiner Sitzung am 14.03.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz – Baumschutzsatzung unter Beachtung vorstehenden Abstimmungsergebnisses zur Änderung des § 2 der Satzung
Beschluss: Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 5 davon anwesend: 3 Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: / Stimmenthaltungen: / von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: / |
|||||||||||||||||||
20.03.2017 - Ortschaftsrat Pirkau | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Herr Suck: - erläutert die zu beschließenden Änderungen im § 2 Geschützte Bäume betreff des zu schützenden Baumbestandes ab einem Umfang von 80 cm, gemessen 100 cm über dem Erdboden sowie im § 3 Verbotene Handlungen betreff des Zusatzes j) Beschädigung der Baumrinde. Beschluss: Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||
21.03.2017 - Ortschaftsrat Nonnewitz | |||||||||||||||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Herr Immisch: - informierte die Ortschaftsräte über die Notwendigkeit der Änderung der Baumschutzsatzung. Die zurzeit gültige Satzung tritt am 24.07.2017 außer Kraft. Für den Fall, dass die Stadt Zeitz keine weitere Baumschutzsatzung erlässt, gelten die Bedingungen gemäß §§14ff Bundesnaturschutzgesetz und Bestimmungen des §39 BNatschG und Fällgenehmigungen müssten dann beim Burgenlandkreis gestellt werden. Für betroffene Bürger entstehen Mehrbelastungen und höhere Kosten. Wichtigste Änderung ist die Änderung des Stammumfangs der geschützten Bäume von 100 cm auf 80 cm zu reduzieren. Dies entspricht der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde. Eine stichprobenartige Prüfung verschiedener Baumschutzsatzungen im Burgenlandkreis ergab, dass überwiegend Bäume ab einen Stammumfang von 65 bis 80 cm unter Schutz gestellt sind. Weiterhin wurde § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 2 um Pkt. J ergänzt. - Der Reduzierung des Stammumfangs auf 80 cm kann nicht zugestimmt werden. Der Ortschaftsrat ist der Meinung, dass die bisherige Regelung gut von den Bürgern angenommen wurde und die Änderung eine Verschlechterung der Bedingungen für die Bürger darstellt. Beschlussantrag: Der Ortschaftsrat stimmt über die Änderung des § 2 in der Baumschutzsatzung, den Stammumfang von 100 cm auf 80 cm für geschützte Bäume zu reduzieren, ab. Der Ortschaftsrat Nonnewitz stimmt mit folgendem Abstimmungsergebnis über den Antrag ab: Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:7 davon anwesend:7 Ja-Stimmen:7 Nein-Stimmen:/ Stimmenthaltungen:/ von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen:/
Beschluss: Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
Der Ortschaftsrat Nonnewitz stimmt mit folgendem Abstimmungsergebnis über die geänderte Beschlusvorlage ab: Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||
28.03.2017 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Erläuterung durch Herrn Immisch: - Ortschaftsrat Geußnitz beantragt Änderung des Baumumfanges von 80 cm auf 1m in 1m Höhe. Abstimmung erfolgt mit dieser Änderung zum Beschluß. Beschluss: Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||
28.03.2017 - Ortschaftsrat Theißen | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Herr Suk: - Satzung ist erforderlich um eigenen Baumbestand zu sichern → Entscheidungen würden sonst ausschließlich über BLK gefällt - stellt Veränderungen vor → § der Verfristung entfällt, da Änderungen auch so vorgenommen werden können Beschluss: Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||
05.04.2017 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||
19.04.2017 - Ortschaftsrat Luckenau | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
- Herr Suk erhält das Wort und macht Ausführungen zur Beschlussvorlage - im Anschluss erfolgt die Abstimmung Herr Schlenstedt: - macht darauf aufmerksam das in der Ortschaft Neuanpflanzungen von Bäumen noch ausstehen. Dazu wird vorgeschlagen eine Liste über Standorte von Baumanplanzungen zu erarbeiten. Beschluss: Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||
27.04.2017 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||
04.05.2017 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 17 - geändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0512/17 | |||||||||||||||||||
Geänderter Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0512/0405/17:
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz – Baumschutzsatzung. Abstimmungsergebnis zum Beschluss mit den Änderungen:
|
|||||||||||||||||||
Ö 11 | 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010 | VI/STR/65/0513/17 | |||||||||||||||||
Ö 12 | 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014 | VI/STR/65/0518/17 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Verwendung der Ortschaftsmittel 2017 für die Ortschaft Kayna | ||||||||||||||||||
Ö 14 | Baumaßnahmen in der Ortschaft 2016 / 2017 Sachstandsbericht / Informationen | ||||||||||||||||||
Ö 15 | Allgemeine Anfragen, Anregungen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 16 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 09.03.2017 | ||||||||||||||||||
N 17 | Fortführung des Berichtes der Ortsbürgermeisterin über nichtöffentliche Angelegenheiten | ||||||||||||||||||
N 18 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an die Ortsbürgermeisterin / Informationen der Ortsbürgermeisterin | ||||||||||||||||||
N 19 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||