Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||
Ö 3 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 08.06.2021 | KAY/0015/21 | |||||||||||||||
Ö 4 | Bürgeranfragen zur Ortschaft Kayna | ||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht der Ortsbürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||
Ö 6 | Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates zum Bericht | ||||||||||||||||
Ö 7 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0436/21 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Für das Flurstück 12/2 der Flur 6 der Gemarkung Kayna und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 90 – Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna – der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
|
|||||||||||||||||
16.09.2021 - Ortschaftsrat Kayna | |||||||||||||||||
Ö 7 - zur Kenntnis genommen | |||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||
03.11.2021 - Bauausschuss | |||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
Für das Flurstück 12/2 der Flur 6 der Gemarkung Kayna und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 90 – Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna – der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||
11.11.2021 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
Für das Flurstück 12/2 der Flur 6 der Gemarkung Kayna und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 90 – Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna – der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||
25.11.2021 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
Für das Flurstück 12/2 der Flur 6 der Gemarkung Kayna und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 90 – Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna – der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||
Ö 8 | 6. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014 | VII/STR/65/0448/21 | |||||||||||||||
Ö 9 | Baumaßnahmen in der Ortschaft 2020 / 2021 - Sachstandsbericht / Informationen | ||||||||||||||||
Ö 10 | Allgemeine Anfragen, Anregungen und Informationen | ||||||||||||||||
N 11 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||
N 12 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der Sitzung vom 08.06.2021 | ||||||||||||||||
Ö 13 | Fortführung des Berichtes der Ortsbürgermeisterin über nicht öffentliche Angelegenheiten | ||||||||||||||||
Ö 14 | Bauvoranfragen und Grundstücksangelegenheiten - Stellungnahmen | ||||||||||||||||
N 15 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||
Ö 16 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||
Ö 17 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||
Ö 18 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||