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Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Finanzausschusses
Gremium: Finanzausschuss
Datum: Di, 12.06.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:30
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift(en) der letzten Sitzung(en), ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift      
Ö 4  
Maßnahme-Kostenplan in den beiden Städtebauförderprogrammen Stadtsanierung und Städtebaulicher Denkmalschutz im Haushaltsjahr 2007 (Kosten- und Finanzierungsübersicht)  
IV/STR/STR/0842/07  
    VORLAGE
    1

1.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt in die nächste Beratungsfolge Bauausschuss, Finanzausschuss, Hauptausschuss und Stadtrat unverzüglich eine Beschlussvorlage mit einem Kosten-Maßnahme-Plan für das Haushaltsjahr 2007 in den beiden Städtebauförderprogrammen Stadtsanierung und Städtebaulicher Denkmalschutz einzureichen.

2.      Dieser Kosten-Maßnahme-Plan 2007 hat die Kostenobergrenzen für sämtliche im Haushaltsjahr 2007 durchzuführenden Einzelmaßnahmen zu berücksichtigen.

3.      Die Beschlussempfehlungen aus den Rechnungsprüfungsausschüssen zum Sanierungsträgerhonorar sowie dazu auch die im Hauptausschuss am 19. 04. 2007 zu Top 7.1 und 7.2 (alt Top 17) gefassten Beschlüsse und der zu Top 9 im Bauausschuss am 11. 4. 2007 gefassten Änderungs- und Ergänzungsbeschlussempfehlungen sind im vom Stadtrat zu beschließenden Kosten-Maßnahme-Plan für das Haushaltsjahr 2007 zu berücksichtigen.

4.      Bis zur Beschlussfassung über den Kosten-Maßnahme-Plan für die zwei Förderprogramme und insbesondere während der vorläufigen Haushaltsführung dürfen ohne einzelne Beschlussfassung des Stadtrates nach Beratungsfolge im Bau- und Finanzausschuss keine neuen Einzelmaßnahmen in den beiden Förderprogrammen begonnen werden.

   
    12.06.2007 - Finanzausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt in die nächste Beratungsfolge Bauausschuss, Finanzausschuss, Hauptausschuss und Stadtrat unverzüglich eine Beschlussvorlage mit einem Kosten-Maßnahme-Plan für das Haushaltsjahr 2007 in den beiden Städtebauförderprogrammen Stadtsanierung und Städtebaulicher Denkmalschutz einzureichen.

2.      Dieser Kosten-Maßnahme-Plan 2007 hat die Kostenobergrenzen für sämtliche im Haushaltsjahr 2007 durchzuführenden Einzelmaßnahmen zu berücksichtigen.

3.      Die Beschlussempfehlungen aus den Rechnungsprüfungsausschüssen zum Sanierungsträgerhonorar sowie dazu auch die im Hauptausschuss am 19. 04. 2007 zu Top 7.1 und 7.2 (alt Top 17) gefassten Beschlüsse und der zu Top 9 im Bauausschuss am 11. 4. 2007 gefassten Änderungs- und Ergänzungsbeschlussempfehlungen sind im vom Stadtrat zu beschließenden Kosten-Maßnahme-Plan für das Haushaltsjahr 2007 zu berücksichtigen.

4.      Bis zur Beschlussfassung über den Kosten-Maßnahme-Plan für die zwei Förderprogramme und insbesondere während der vorläufigen Haushaltsführung dürfen ohne einzelne Beschlussfassung des Stadtrates nach Beratungsfolge im Bau- und Finanzausschuss keine neuen Einzelmaßnahmen in den beiden Förderprogrammen begonnen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7

davon anwesend:    7

Ja-Stimmen:     7

Nein-Stimmen:    0

Stimmenthaltungen:    0

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  

   
    13.06.2007 - Bauausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt in die nächste Beratungsfolge Bauausschuss, Finanzausschuss, Hauptausschuss und Stadtrat unverzüglich eine Beschlussvorlage mit einem Kosten-Maßnahme-Plan für das Haushaltsjahr 2007 in den beiden Städtebauförderprogrammen Stadtsanierung und Städtebaulicher Denkmalschutz einzureichen.

2.      Dieser Kosten-Maßnahme-Plan 2007 hat die Kostenobergrenzen für sämtliche im Haushaltsjahr 2007 durchzuführenden Einzelmaßnahmen zu berücksichtigen.

3.      Die Beschlussempfehlungen aus den Rechnungsprüfungsausschüssen zum Sanierungsträgerhonorar sowie dazu auch die im Hauptausschuss am 19. 04. 2007 zu Top 7.1 und 7.2 (alt Top 17) gefassten Beschlüsse und der zu Top 9 im Bauausschuss am 11. 4. 2007 gefassten Änderungs- und Ergänzungsbeschlussempfehlungen sind im vom Stadtrat zu beschließenden Kosten-Maßnahme-Plan für das Haushaltsjahr 2007 zu berücksichtigen.

4.      Bis zur Beschlussfassung über den Kosten-Maßnahme-Plan für die zwei Förderprogramme und insbesondere während der vorläufigen Haushaltsführung dürfen ohne einzelne Beschlussfassung des Stadtrates nach Beratungsfolge im Bau- und Finanzausschuss keine neuen Einzelmaßnahmen in den beiden Förderprogrammen begonnen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 

davon anwesend:   7 

Ja-Stimmen:    7 

Nein-Stimmen:   0 

Stimmenthaltungen:   0 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 

   
    21.06.2007 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt in die nächste Beratungsfolge Bauausschuss, Finanzausschuss, Hauptausschuss und Stadtrat unverzüglich eine Beschlussvorlage mit einem Kosten-Maßnahme-Plan für das Haushaltsjahr 2007 in den beiden Städtebauförderprogrammen Stadtsanierung und Städtebaulicher Denkmalschutz einzureichen.

2.      Dieser Kosten-Maßnahme-Plan 2007 hat die Kostenobergrenzen für sämtliche im Haushaltsjahr 2007 durchzuführenden Einzelmaßnahmen zu berücksichtigen.

3.      Die Beschlussempfehlungen aus den Rechnungsprüfungsausschüssen zum Sanierungsträgerhonorar sowie dazu auch die im Hauptausschuss am 19. 04. 2007 zu Top 7.1 und 7.2 (alt Top 17) gefassten Beschlüsse und der zu Top 9 im Bauausschuss am 11. 4. 2007 gefassten Änderungs- und Ergänzungsbeschlussempfehlungen sind im vom Stadtrat zu beschließenden Kosten-Maßnahme-Plan für das Haushaltsjahr 2007 zu berücksichtigen.

4.      Bis zur Beschlussfassung über den Kosten-Maßnahme-Plan für die zwei Förderprogramme und insbesondere während der vorläufigen Haushaltsführung dürfen ohne einzelne Beschlussfassung des Stadtrates nach Beratungsfolge im Bau- und Finanzausschuss keine neuen Einzelmaßnahmen in den beiden Förderprogrammen begonnen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 

davon anwesend:   6 

Ja-Stimmen:    6 

Nein-Stimmen:   0 

Stimmenthaltungen:   0 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 

   
    19.07.2007 - Stadtrat Zeitz
    Ö 16 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: IV/STR/STR/0842/07   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/STR/0842/1907/07:

1.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt in die nächste Beratungsfolge Bauausschuss, Finanzausschuss, Hauptausschuss und Stadtrat unverzüglich eine Beschlussvorlage mit einem Kosten-Maßnahme-Plan für das Haushaltsjahr 2007 in den beiden Städtebauförderprogrammen Stadtsanierung und Städtebaulicher Denkmalschutz einzureichen.

2.      Dieser Kosten-Maßnahme-Plan 2007 hat die Kostenobergrenzen für sämtliche im Haushaltsjahr 2007 durchzuführenden Einzelmaßnahmen zu berücksichtigen.

3.      Die Beschlussempfehlungen aus den Rechnungsprüfungsausschüssen zum Sanierungsträgerhonorar sowie dazu auch die im Hauptausschuss am 19. 04. 2007 zu Top 7.1 und 7.2 (alt Top 17) gefassten Beschlüsse und der zu Top 9 im Bauausschuss am 11. 4. 2007 gefassten Änderungs- und Ergänzungsbeschlussempfehlungen sind im vom Stadtrat zu beschließenden Kosten-Maßnahme-Plan für das Haushaltsjahr 2007 zu berücksichtigen.

4.      Bis zur Beschlussfassung über den Kosten-Maßnahme-Plan für die zwei Förderprogramme und insbesondere während der vorläufigen Haushaltsführung dürfen ohne einzelne Beschlussfassung des Stadtrates nach Beratungsfolge im Bau- und Finanzausschuss keine neuen Einzelmaßnahmen in den beiden Förderprogrammen begonnen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:     33  

Ja-Stimmen:      33  

Nein-Stimmen:       0  

Stimmenthaltungen:       0  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0

 

Herr Exler ist zur Abstimmung nicht anwesend.  

Ö 5  
Allgemeine Anfragen      
N 6     Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 7     Allgemeine Anfragen    
Ö 8     Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung      
Ö 9  
Schließung der Sitzung