Tagesordnung - Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||
Ö 3 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 24.08.2023 und der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses mit dem Finanzausschuss vom 31.08.2023 | HAU/0037/23 | |||||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||
Ö 5 | Schutzkonzept für die Kinder in den Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz - Kinderschutzkonzept - | VII/STR/40/0886/23 | |||||||||||||||
Ö 6 | Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 - Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz Fortführung des nach § 13 b BauGB aufgestellten Bebauungsplanes (Entwurf) im üblichen Verfahren | VII/STR/65/0904/23 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 12/2 der Flur 6 der Gemarkung Kayna wird gemäß dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 90 - Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna – der Stadt Zeitz als Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB fortgeführt und beendet. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
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27.09.2023 - Bauausschuss | |||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 12/2 der Flur 6 der Gemarkung Kayna wird gemäß dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 90 - Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna – der Stadt Zeitz als Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB fortgeführt und beendet. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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12.10.2023 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 12/2 der Flur 6 der Gemarkung Kayna wird gemäß dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 90 - Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna – der Stadt Zeitz als Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB fortgeführt und beendet. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 - Altersgerechtes Wohnen in Zeitz Henry- Dunant-Straße - als Bebauungsplan der Innenentwicklung | VII/STR/65/0905/23 | |||||||||||||||
Ö 8 | Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - als Bebauungsplan der Innenentwicklung | VII/STR/65/0906/23 | |||||||||||||||
Ö 9 | Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Cranachweg - Friedensstraße in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung | VII/STR/65/0908/23 | |||||||||||||||
Ö 10 | Anfragen / Informationen | ||||||||||||||||
N 11 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||
N 12 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 24.08.2023 und der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses mit dem Finanzausschuss vom 31.08.2023 | ||||||||||||||||
N 13 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0914/23 | |||||||||||||||
N 14 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0915/23 | |||||||||||||||
N 15 | Entscheidung über eine Streitverkündung | VII/STR/BM/0934/23 | |||||||||||||||
N 16 | Anfragen / Informationen | ||||||||||||||||
Ö 17 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||
Ö 18 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||
Ö 19 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||