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Tagesordnung - Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 05.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2     Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3     Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 24.08.2023 und der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses mit dem Finanzausschuss vom 31.08.2023  
HAU/0037/23  
Ö 4     Einwohnerfragestunde      
Ö 5     Schutzkonzept für die Kinder in den Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz - Kinderschutzkonzept -  
Enthält Anlagen
VII/STR/40/0886/23  
Ö 6     Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 - Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz Fortführung des nach § 13 b BauGB aufgestellten Bebauungsplanes (Entwurf) im üblichen Verfahren  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0904/23  
    VORLAGE
   

 

Der Stadtrat beschließt:

 

r das Flurstück 12/2 der Flur 6 der Gemarkung Kayna wird gemäß dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 90 - Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna der Stadt Zeitz als Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB fortgeführt und beendet.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

 

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.


 

   
    27.09.2023 - Bauausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 12/2 der Flur 6 der Gemarkung Kayna wird gemäß dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 90 - Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna – der Stadt Zeitz als Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB fortgeführt und beendet.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

 

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.


 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    12.10.2023 - Stadtrat Zeitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 12/2 der Flur 6 der Gemarkung Kayna wird gemäß dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 90 - Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna – der Stadt Zeitz als Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB fortgeführt und beendet.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

 

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.


 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

33

3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

davon anwesend:

23

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 7     Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 - Altersgerechtes Wohnen in Zeitz Henry- Dunant-Straße - als Bebauungsplan der Innenentwicklung  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0905/23  
Ö 8     Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - als Bebauungsplan der Innenentwicklung  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0906/23  
Ö 9     Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Cranachweg - Friedensstraße in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0908/23  
Ö 10     Anfragen / Informationen      
N 11     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 12     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 24.08.2023 und der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses mit dem Finanzausschuss vom 31.08.2023    
N 13     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0914/23  
N 14     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0915/23  
N 15     Entscheidung über eine Streitverkündung   VII/STR/BM/0934/23  
N 16     Anfragen / Informationen    
Ö 17     Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 18     Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 19     Schließung der Sitzung