Tagesordnung - Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||
Ö 3 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 24.08.2023 und der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses mit dem Finanzausschuss vom 31.08.2023 | HAU/0037/23 | |||||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||
Ö 5 | Schutzkonzept für die Kinder in den Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz - Kinderschutzkonzept - | VII/STR/40/0886/23 | |||||||||||||||
Ö 6 | Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 - Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz Fortführung des nach § 13 b BauGB aufgestellten Bebauungsplanes (Entwurf) im üblichen Verfahren | VII/STR/65/0904/23 | |||||||||||||||
Ö 7 | Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 - Altersgerechtes Wohnen in Zeitz Henry- Dunant-Straße - als Bebauungsplan der Innenentwicklung | VII/STR/65/0905/23 | |||||||||||||||
Ö 8 | Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - als Bebauungsplan der Innenentwicklung | VII/STR/65/0906/23 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 51 und 52 der Flur 9 der Gemarkung Luckenau wird gemäß dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB fortgeführt und beendet. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der Schaffung von Baurecht zur Errichtung von altersgerechten Wohnungen.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Erstellung eines Umweltberichtes..
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
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27.09.2023 - Bauausschuss | |||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 51 und 52 der Flur 9 der Gemarkung Luckenau wird gemäß dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB fortgeführt und beendet. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der Schaffung von Baurecht zur Errichtung von altersgerechten Wohnungen.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Erstellung eines Umweltberichtes..
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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12.10.2023 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 51 und 52 der Flur 9 der Gemarkung Luckenau wird gemäß dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB fortgeführt und beendet. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der Schaffung von Baurecht zur Errichtung von altersgerechten Wohnungen.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Erstellung eines Umweltberichtes..
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Cranachweg - Friedensstraße in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung | VII/STR/65/0908/23 | |||||||||||||||
Ö 10 | Anfragen / Informationen | ||||||||||||||||
N 11 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||
N 12 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 24.08.2023 und der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses mit dem Finanzausschuss vom 31.08.2023 | ||||||||||||||||
N 13 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0914/23 | |||||||||||||||
N 14 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0915/23 | |||||||||||||||
N 15 | Entscheidung über eine Streitverkündung | VII/STR/BM/0934/23 | |||||||||||||||
N 16 | Anfragen / Informationen | ||||||||||||||||
Ö 17 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||
Ö 18 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||
Ö 19 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||