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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Zeitz "Eigenheimsiedlung Hainichen"  

27. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 23 Beschluss:IV/STR/61/0843/07
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.07.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/61/0843/07 Abwägungs- und Satzungsbeschluss 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Zeitz "Eigenheimsiedlung Hainichen"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/61/0843/1907/07:

Der Stadtrat beschließt:

-  Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

-  Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der

    BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

    und Nachbargemeinden zur 2. einfachen Änderung des Bebauungsplanes

    Nr. 23 wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

-   Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise

    und Anregungen den BürgerInnen, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher

    Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-   Aufgrund des § 13 i.V.m. § 10 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004

     (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Erleichterung von

     Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006

     (BGBl. I S. 3316) sowie des § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 Abs. 3 Bauordnung

     des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) vom 20.12.2005 i.d.F. des Artikel 1

     des Dritten Investitionserleichterungsgesetzes (GVBl. LSA 2005 S. 769) wird die

     2. einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Zeitz „Eigenheim-

     siedlung Hainichen“ des als Bebauungsplan fortgeltenden Planes, bestehend aus

     der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den Festsetzungen zur

     Gestaltung nach § 85 Abs. 3 BauO LSA als Satzung beschlossen.

 

-   Die Begründung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wird in der

     vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-   Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:     31  

Ja-Stimmen:      29  

Nein-Stimmen:       0  

Stimmenthaltungen:       2 (namentlich Herr Heller, Herr Dr. Pröve)  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0  

 

Herr Schwarz ist zur Abstimmung nicht anwesend.