Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Zeitz "Eigenheimsiedlung Hainichen"
27. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 23 | Beschluss: | IV/STR/61/0843/07 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 19.07.2007 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:45 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/61/0843/07 Abwägungs- und Satzungsbeschluss 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Zeitz "Eigenheimsiedlung Hainichen" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Stadtplanung/Verkehrsplanung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. IV/STR/61/0843/1907/07:
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der
BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
und Nachbargemeinden zur 2. einfachen Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 23 wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise
und Anregungen den BürgerInnen, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher
Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 13 i.V.m. § 10 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Erleichterung von
Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006
(BGBl. I S. 3316) sowie des § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 Abs. 3 Bauordnung
des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) vom 20.12.2005 i.d.F. des Artikel 1
des Dritten Investitionserleichterungsgesetzes (GVBl. LSA 2005 S. 769) wird die
2. einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Zeitz „Eigenheim-
siedlung Hainichen“ des als Bebauungsplan fortgeltenden Planes, bestehend aus
der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den Festsetzungen zur
Gestaltung nach § 85 Abs. 3 BauO LSA als Satzung beschlossen.
- Die Begründung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wird in der
vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 31
Ja-Stimmen: 29
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 2 (namentlich Herr Heller, Herr Dr. Pröve)
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
Herr Schwarz ist zur Abstimmung nicht anwesend.