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Auszug - Überarbeitung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2005 bis 2012  

Sondersitzung des Hauptausschusses und Finanzausschusses
TOP: Ö 1.1
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 24.01.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 16:20
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/20/1118/08 Überarbeitung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2005 bis 2012
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Kämmerei
Haushaltswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Herr Hörig mahnt an, dass das Stadtentwicklungskonzept vor dem Haushaltskonsolidierungskonzept vorliegen muss

Herr Hörig mahnt an, dass das Stadtentwicklungskonzept vor dem Haushaltskonsolidierungskonzept vorliegen muss. Er gab folgende Anregungen:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Betrag für die Erhaltung der Schwimmhalle im

    Haushaltskonsolidierungskonzept einzustellen.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mehr Augenmerk auf die Entwicklung von Kultur und

    Tourismus als Wirtschaftsfaktor zu legen.

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt Mittel einzustellen für die Förderung der Partnerschaft

    mit Frankreich

 

 

Herr Dr. Altmann stellt folgenden Antrag zur Ergänzung des Beschlusstextes:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Haushaltskonsolidierungskonzept jährlich fortzuschreiben.

 

Herr Schröder: Seitens seiner Fraktion wird dem Haushaltskonsolidierungskonzept zugestimmt.

Herr Heller:      Seitens seiner Fraktion wird dem Haushaltskonsolidierungskonzept zugestimmt.

Herr Hädrich:   Seitens seiner Fraktion wird dem Haushaltskonsolidierungskonzept zugestimmt.

Herr Gierl:        Seitens seiner Fraktion wird dem Haushaltskonsolidierungskonzept zugestimmt.

 

Herr Gentsch bittet um Erläuterung der Summe im Beitrittsbeschluss in Höhe von

3.266.514 Euro. Wo besteht der Zusammenhang zum Haushaltskonsolidierungskonzept?

 

Frau Prahlow: Aufgrund der geringeren Einnahmen bei der Gewerbesteuer erhöhte sich der bereits schon geplante Fehlbetrag im Jahr 2006 auf 3.266.514 Euro. Durch die positiven Ergebnisse in 2007 konnte letztendlich der vorgegebene Fehlbetrag um 2 Mio. Euro auf

1,2 Mio. Euro im Jahr 2008 gesenkt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis des Finanzausschusses zum Antrag von Herrn Dr. Altmann:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:                            7

davon anwesend:                                                        6

Ja-Stimmen:                                                                      6

Nein-Stimmen:                                                        0

Stimmenthaltungen:                                                        0

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:             

 

Abstimmungsergebnis des Hauptausschusses zum Antrag von Herrn Dr. Altmann:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:                            7

davon anwesend:                                                        6

Ja-Stimmen:                                                                      6

Nein-Stimmen:                                                        0

Stimmenthaltungen:                                                        0

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:             

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt das überarbeitete Haushaltskonsolidierungskonzept 2005 – 2012, zuletzt geändert durch die Fortschreibung vom 27.09.2007.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Haushaltskonsolidierungskonzept jährlich fortzuschreiben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis des Finanzausschusses zur Vorlage mit geändertem Beschlusstext:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7

davon anwesend:    6

Ja-Stimmen:     5

Nein-Stimmen:    0

Stimmenthaltungen:    1

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 

 

Abstimmungsergebnis des Hauptausschusses zur Vorlage mit geändertem Beschlusstext:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7

davon anwesend:    6

Ja-Stimmen:     6

Nein-Stimmen:    0

Stimmenthaltungen:    0

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: