Auszug - Allgemeine Anfragen
Sitzung des Bauausschusses | |||
TOP: | Ö 8 | ||
Gremium: | Bauausschuss | ||
Datum: | Mi, 13.02.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 20:45 | ||
Raum: | Raum 308 | ||
Ort: | Gewandhaus Zeitz, Altmarkt 16, 06712 Zeitz | ||
Anfrage Lindenplatz 12:
Auf Anfrage von Herrn Sträßner wird von Frau Beret ausgeführt, dass der Oberbürgermeister mit dem Eigentümer ein Gespräch führte bezüglich eines evtl. Flächentausches. Das Angebot der Stadt wurde schriftlich an den Eigentümer gegeben, die Antwort steht noch aus und soll bis Ende Februar erfolgen.
Information dazu siehe Anlage 4, Pkt. 3 sowie Lageplan 3.
Anfrage Sachstand Stadtentwicklungskonzept:
Auf Anfrage von Frau Fischer wird durch Frau Beret mitgeteilt, dass der Entwurf des Stadtentwicklungskonzeptes termingerecht vom Büro Weber eingereicht wurde und in den nächsten Schritten jetzt in das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange geht.
(Information zum Stand Stadtentwicklungskonzept siehe Anlage 5)
Anfrage zum Abriss Geußnitzer Str. 2 + 4:
Frau Schneider fragte an, was mit der dahinterliegenden Fläche wird.
Herrn Immisch antwortete, dass vorerst Grünfläche bis zum vorhandenen Spielplatz ohne Einzäunung vorgesehen ist.
Eine spätere Wiederbebauung nach § 34 BauGB ist möglich.
Anfrage Abriss an Auebrücke/Wasservorstadt:
Herr Netscher fragte, wem gehören die dahinterliegenden Gebäude/Grundstücke, wie kann man dieses Umfeld besser gestalten?
Es sollte auf jeden Fall eine Gefahrenabwehr veranlasst werden.
Die Eigentümer sollen ermittelt werden und Kontakt aufgenommen sowie Gespräche geführt werden bis hin zur Einladung in den Stadtrat/Bauausschuss.
Zum Grundstück Wasservorstadt 18 sollen Möglichkeiten zur Erhaltung des Gebäudes gesucht werden (Fördermöglichkeit).
Herr Sträßner fragt an, warum die Garagen im Zuge der Abrissmaßnahmen nicht mit abgerissen wurden.
Zu den nach dem Abriss sichtbar gewordenen Gebäuden und Garagen sind Gespräche zu führen, wie damit weiter verfahren werden soll.
(siehe Anlage 4, Pkt. 2 sowie Lageplan 2)
Wie werden die städtischen Forderungen dieser Grundstücke eingetrieben (Grundsteuer, Abwassergebühren etc.)